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Bestätigter Fall in der Gemeinde Train bedeutet: Überwachungs-Zone, Stall-Pflicht und weitere Maßnahmen im Raum Münchsmünster.

(ty) Ein Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Train im Kreis Kelheim hat auch Folgen für den Kreis Pfaffenhofen. Wie das Pfaffenhofener Landratsamt mitteilt, richtet das Veterinäramt eine Überwachungs-Zone im östlichen Gemeinde-Bereich von Münchsmünster ein. In den betroffenen Ortsteilen (Details siehe unten) gelte ab dem morgigen Donnerstag, 2. März, eine Stall-Pflicht für sämtliche Geflügel-Bestände. Darüber hinaus seien bestimmte Hygiene-Maßnahmen einzuhalten. Auf dem betroffenen Hof im Kreis Kelheim wurde der komplette Geflügel-Bestand getötet. Um den Ausbruchsort wurde eine Schutz-Zone eingerichtet, die neben Train auch die Gemeinden Siegenburg und Elsendorf betrifft. Auch wegen eines weiteren Geflügelpest-Falls im Kreis Landshut gelten nun weite Teile des südlichen Landkreises Kelheim als Überwachungs-Zone.

"Auf einem nicht gewerblichen geflügel-haltenden Betrieb in der Gemeinde Train ist ein Fall von HPAIV H5N1 – oder aviäre Influenza beziehungsweise Vogelgrippe genannt – festgestellt worden", teilte das Kelheimer Landratsamt heute mit und führte weiter aus: "Auf dem betroffenen Hof wurden vor allem Entern und Hühner gehalten, wobei viele der Hühner durch den Erreger erkrankten und danach verstarben." Aus seuchen-hygienischen Gründen wurde nach Angaben der Behörde "das restliche Geflügel getötet und unschädlich beseitigt".

Außerdem richtet das Veterinäramt des Landkreises Kelheim zur Eindämmung der Infektions-Gefahr eine Schutz- sowie eine Überwachungs-Zone um den betroffenen Hof ein. In den jeweiligen Bereichen kommen deshalb Haltungs-, Handels- und Transport-Beschränkungen für ansässige Geflügel-Halter zum Tragen. Die Schutz-Zone umfasst einen drei Kilometer großen Radius vom betroffenen Betrieb. Die Überwachungs-Zone umfasse einen zehn Kilometer großen Radius – und betrifft damit auch den Landkreis Pfaffenhofen.

Angesichts des Geflügelpest-Ausbruchs im Kreis Kelheim richtet das Veterinäramt der Pfaffenhofener Kreis-Behörde deshalb eine Überwachungs-Zone im östlichen Gemeinde-Gebiet von Münchsmünster ein. Diese betreffe Münchsmünster sowie die Ortsteile Au, Auhausen, Dirnbergermühle, Forstpriel und Niedermühle, so das Landratsamt. Im Bereich der genannten Ortschaften gelte ab dem  morgigen Donnerstag, 2. März, eine Aufstallungs-Pflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügel-Bestände.

Das bedeutet: Die Geflügel-Halter in der Überwachungs-Zone seien dazu verpflichtet, "ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss". Die vom Pfaffenhofener Landratsamt erlassene Allgemein-Verfügung ist vollständig im Amtsblatt von heute beziehungsweise auf der Homepage der Behörde abrufbar, hier der direkte Link.

Zusätzlich müssen innerhalb der Überwachungs-Zone laut Pfaffenhofener Landratsamt folgende Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden:

  • "Grundsätzlich dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein- noch herausgebracht werden.
  • Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einweg-Schutzkleidung betreten werden.
  • Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu sowie auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge."

Außerdem erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt an die Adresse von Geflügel-Haltern: Gesteigerte Todesraten bei den Tieren, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktions-Daten seien dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch unter (0 84 41) 27 - 52 20 mitzuteilen. Weitere Informationen zur Geflügelpest im Freistaat sind auch auf der Internet-Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar; hier der direkte Link.

Eine Broschüre mit Infos zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des LGL unter diesem Link abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinär-rechtliche Vorgaben für Privat-Haltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungs-Pflicht ein. Aktuelle Infos zur Geflügelpest im Freistaat sowie ein Merkblatt für Geflügel-Halter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Internet-Seite des LGL ebenfalls verfügbar.

Die im Kreis Kelheim wegen des aktuellen Geflügelpest-Ausbruchs in der Gemeinde Train eingerichtete Schutz-Zone umfasst nach Angaben des dortigen Landratsamts einen drei Kilometer großen Radius vom betroffenen Betrieb und damit Teile der Gemeinden Train, Siegenburg und Elsendorf sowie außerdem Teile des gemeindefreien Gebiets "Dürnbucher Forst". 

Die Überwachungs-Zone umfasse einen zehn Kilometer großen Radius. Darin liegen im Kreis Kelheim laut Landratsamt ganz oder teilweise die Gemeinden Train, Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Kirchdorf, Mainburg, Neustadt an der Donau, Elsendorf, Rohr, Siegenburg und Wildenberg sowie Teile des gemeindefreien Gebiets "Dürnbucher Forst." Die dazu gehörige Allgemein-Verfügung des Kelheimer Landratsamts ist unter diesem Link abrufbar.

Vor dem Hintergrund eines Geflügelpest-Ausbruchs in Rottenburg im Nachbar-Landkreis Landshut hatte die Veterinär-Behörde des Landkreises Kelheim vor einigen Tagen bereits eine Schutz- und eine Überwachungs-Zone im Kreis Kelheim eingerichtet. Auch diese Schutz-Zone umfasst einen drei Kilometer großen Radius von dem betroffenen Betrieb und damit im Kreis Kelheim den südlichen Teil des Gemeinde-Bereichs von Rohr.

Die Überwachungs-Zone zu diesem Fall umfasst einen zehn Kilometer großen Radius; darin liegen im Landkreis Kelheim auch Teile der Gemeinden Hausen, Elsendorf, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Siegenburg und Wildenberg. Die vom Landratsamt dazu erlassene Allgemein-Verfügung ist ebenfalls auf der Internet-Seite des Kreises Kelheim veröffentlicht; hier der direkte Link. Damit sind unterm Strich mittlerweile weite Teile des südlichen Landkreises Kelheim von Schutz- und Überwachungs-Maßnahmen betroffen. 


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