36-Jähriger hätte das Gespann nicht steuern dürfen. Ärger blüht auch seinem Bekannten, der ihm den Hänger zur Verfügung gestellt hatte.
(ty) Strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat sich ein 36-Jähriger zu verantworten, der nicht die erforderliche Führerschein-Klasse für das von ihm gesteuerte Gespann vorweisen konnte. Der Mann wurde in der Nacht zum gestrigen Donnerstag kurz nach 0 Uhr auf der Schroßlacher Straße in Allershausen (Kreis Freising) einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Wie die Freisinger Polizeiinspektion berichtet, lenkte er einen Pkw und hatte einen Anhänger im Schlepptau. Es habe sich dann jedoch herausgestellt, dass der Mann lediglich im Besitz der Führerschein-Klasse B sei und somit nur eine Fahrzeug-Kombination bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 Kilogramm steuern dürfe.
"Allerdings hatte die Kombination aus dem von ihm geführten Pkw mit Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 4730 Kilogramm", meldet die Polizei, "womit seine Führerschein-Klasse nicht mehr ausreichend war." Gegen den 36-Jährigen, der im sächsischen Heidenau wohnt, sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden. Aber nicht nur er muss sich auf strafrechtlichen Ärger einstellen: Da er sich den Anhänger von einem Bekannten ausgeliehen habe, sei gegen den Halter des Anhängers ein Strafverfahren wegen der Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden.