20-jähriger Pkw-Lenker geriet in eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle, die ihm wohl die Fahrerlaubnis kosten wird.
(ty) Handfeste strafrechtliche Konsequenzen befürchten muss ein junger Mann, der am späten gestrigen Abend in Karlskron in eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Der 20-Jährige war gegen 23.30 Uhr mit seinem Pkw auf der Hauptstraße unterwegs, ehe er von Streifenbeamten der Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau aufgehalten wurde. Zunächst stellten die Gesetzeshüter im Rahmen der Überprüfung nach eigenem Bekunden Alkohol-Geruch bei dem Autofahrer fest. Ein anschließend durchgeführter Alko-Test habe den im Raum stehenden Verdacht dann auch bestätigt und einen Wert von 1,46 Promille ergeben.
Zur genauen Bestimmung der Alkohol-Konzentration musste der Verkehrs-Sünder, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Im Zuge des Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr, das dem 20-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nun bevorsteht, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Seine Weiterfahrt mit dem Pkw wurde von den Streifenbeamten freilich unterbunden.