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Das Veterinäramt der Pfaffenhofener Landkreis-Behörde weist darauf hin, dass seit heuer neue Regelungen gelten, und fasst diese zusammen.

(ty) Schon seit dem Jahre 2014 gilt das Antibiotika-Minimierungs-Konzept. "Ziel dieser gesetzlichen Vorgabe ist es, Resistenz-Entwicklungen bei Bakterien und damit der Wirkungslosigkeit von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln vorzubeugen", heißt es aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen. Das hiesige Veterinäramt hat heute darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Januar dieses Jahres Änderungen in der Daten-Erfassung gelten. Den Angaben zufolge "müssen Antibiotika-Anwendungen seit Jahresbeginn nun bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden".

Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotika-Anwendungen gehe dabei von den Tierhaltern auf den behandelnden Hoftierarzt über, erklärt die Behörde. Außerdem gebe es Änderungen bei den mitteilungs-pflichtigen Nutzungsarten und den Tierzahlen. Hier seien Tierhalter zur Mitteilung ihres Tierbestandes und der Tierbewegungen verpflichtet. Weitere offizielle Informationen dazu sind beim Pfaffenhofener Landratsamt auf dessen Internet-Seite unter diesem Link oder unter www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de zu finden. Außerdem sei Amtstierärztin Julia Haydn vom Pfaffenhofener Veterinäramt Pfaffenhofen unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 52 10 erreichbar.

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) habe außerdem eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Tierärzten und Tierhaltern in der Phase der Umstellung bei konkreten Fragen unterstützend zur Seite zu stehen. Zu erreichen ist diese unter der Rufnummer (0 91 31) 68 08 77 77 jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 9.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie freitags zwischen 9.30 Uhr und 12 Uhr.


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