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Zwei Mainburger (15 und 17) haben sich wegen Verstößen gegen das Waffen-Gesetz zu verantworten. Schon der Kauf solcher Gegenstände ist verboten.

(ty) Im Internet werden Schlagringe zuhauf und zu günstigen Preisen angeboten. Dabei ist deren Besitz verboten. Für zwei Jugendliche, 15 und 17 Jahre alt, kann das empfindliche Folgen haben. Denn Im Zuge einer Personen-Kontrolle auf der Freisinger Straße in Mainburg stellten Streifenbeamte am späten gestrigen Abend gegen 23.45 Uhr fest, dass die beiden Teenager jeweils einen Schlagring bei sich hatten. "Dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffen-Gesetz", so ein Sprecher der örtlichen Polizeiinspektion.

Die Schlagringe seien von den Streifenbeamten sichergestellt worden. Gegen die beiden Teenager sei Anzeige erstattet worden. Denn: "Der Besitz eines Schlagrings erfüllt einen Straftatbestand", erklärt ein Polizei-Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Nach dem Waffen-Gesetz gehörten Schlagringe zu den verbotenen Gegenständen. Somit seien Besitz und Gebrauch von selbigen in Deutschland illegal. Was vielen möglicherweise in diesem Zusammenhang nicht bewusst ist: Auch der Kauf eines Schlagrings ist nach dem Waffen-Gesetz verboten.


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