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Abgelaufene E-Scooter-Schilder bescheren Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz. Erst gestern wieder.

(ty) Turbo für die Mobilität oder lästiger Stadtmüll – zwischen diesen beiden Polen bewegt sich, nachdem in der französischen Hauptstadt Paris der Verleih der kleinen Flitzer eingestellt werden soll, auch bei uns mitunter die Diskussion über E-Scooter im Straßenverkehr. Bei der Polizei kommt derzeit ein anderes Problem mit diesen so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen an: Genauso wie Mofas müssen sie ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen tragen. Für zwei Mainburger, die sich nicht daran gehalten haben, könnte das nun empfindliche Konsequenzen haben. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet.

Die E-Scooter eines 22-Jährigen und einer 26-Jährigen, die Streifenbeamten am gestrigen Nachmittag unabhängig voneinander in Mainburg aufgefallen waren, trugen noch das grüne Versicherungs-Kennzeichen, das allerdings bereits zum 1. März seine Gültigkeit verloren habe, teilt die örtliche Polizeiinspektion in ihrem heutigen Bericht mit. Die Ordnungshüter weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Elektro-Roller für die Saison 2023/24 mit einem aktuellen, schwarzen Versicherungs-Kennzeichen ausgestattet sein müssen. Die beiden gestern in Mainburg gestoppten Leute kassierten deswegen eine Strafanzeige.

Wegen des gleichen Delikts droht einem 54-jährigen Mofa-Fahrer aus Dietfurt im Altmühltal (Kreis Neumarkt/Oberpfalz) strafrechtlicher Ärger. Am gestrigen Nachmittag habe sich der Mann gegen 16 Uhr auf dem Marktplatz in Dietfurt zunächst einer Verkehrs-Kontrolle entziehen wollen, berichtet die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Parsberg. Nach einer kurzen Verfolgung sei er von Streifenbeamten gestellt worden. Da der 54-Jährige an seinem Mofa kein aktuelles Versicherungs-Kennzeichen angebracht hatte, erwarte ihn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz.


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