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Erheblich alkoholisiert am Steuer eines Pkw erwischt: Kommt er noch mit einem Fahrverbot davon oder liegt eine Straftat vor?

(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist in der Nacht zum gestrigen Samstag einem 55 Jahre alten Autofahrer in Geisenfeld zum Verhängnis geworden – möglicherweise sogar zum strafrechtlichen Verhängnis. Der Mann wurde wenige Minuten vor 2 Uhr von Streifenbeamten der örtlichen Polizeiinspektion gestoppt, als er mit seinem Pkw auf der Nöttinger Straße unterwegs war. An eine Weiterfahrt war dann für ihn nicht mehr zu denken. Aber der Reihe nach. Wie es heißt, nahmen die Gesetzeshüter zunächst Alkohol-Geruch bei dem 55-Jährigen war. 

Bei dem Mann, der auch im Gemeinde-Bereich von Geisenfeld wohnt, sei daraufhin ein Alko-Test durchgeführt worden. Dieser habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt. Es sei ein Wert in Höhe von mehr als einem Promille festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund habe der gestoppte Pkw-Lenker eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Vom Ergebnis der Labor-Auswertung hängen nun maßgeblich die Konsequenzen ab, die dem Mann drohen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. 

Sollte sich eine Alkoholisierung in dieser Dimension bestätigen, dann muss der Geisenfelder mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen; in diesem Zusammenhang würde ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis drohen. Sollte der Wert noch unter 1,1 Promille liegen, dann muss sich der 55-Jährige auf eine satte Geldbuße, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Kartei und ein Fahrverbot einstellen. Seine Weiterfahrt sei von den Polizisten jedenfalls  unterbunden worden; der Pkw-Schlüssel sei sichergestellt worden.


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