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Pkw-Lenker (35) aus dem Kreis Pfaffenhofen saß trotz Fahrverbots und erheblich alkoholisiert am Steuer. Zwei weitere Verkehrs-Sünder ertappt.

(ty) Ein Pkw-Lenker, der Betäubungsmittel konsumiert hatte, ein Roller-Fahrer, dem die nötige Fahrerlaubnis fehlte, und ein Autofahrer, der nicht nur alkoholisiert war, sondern ohnehin gar nicht hätte am Steuer sitzen dürfen, weil er gerade ein dreimonatiges Fahrverbot verbüßt – das ist die Bilanz von so genannten verdachts-unabhängigen Verkehrs-Kontrollen, die Streifenbeamte von der örtlichen Polizeiinspektion am gestrigen Mittwoch und heutigen Donnerstag im Stadtgebiet von Ingolstadt durchgeführt haben. Die herausragenden Fälle im Einzelnen:

Fall 1: Gegen 11 Uhr wurde am gestrigen Vormittag laut Schilderung der Gesetzeshüter ein 24 Jahre alter Opel-Lenker aus dem Raum Neuburg an der Donau auf der Schillerstraße angehalten. Bei dem Mann seien dann zunächst Anzeichen von Betäubungsmittel-Konsum festgestellt worden. Ein entsprechender Test sei positiv verlaufen. Der 24-Jährige musste seinen Pkw deshalb stellen lassen und die Beamten zu einer Blutentnahme begleiten. Sollte sich bei der Labor-Untersuchung die Drogen-Fahrt bestätigen, dann drohen dem jungen Mann ein Bußgeld, Strafpunkte und ein Fahrverbot. 

Fall 2: Gegen Mitternacht wurde laut Polizei ein 67 Jahre alter Motorroller-Fahrer auf der Straße "Am Westpark" kontrolliert. Das Gefährt des Rentners war, wie sich im Zuge der Überprüfungen herausgestellt habe, nicht auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt. Der Zweirad-Lenker befand sich nach Angaben der Gesetzeshüter somit nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Gegen den Mann, der auch in Ingolstadt wohnt, sei ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet worden.

Fall 3: Gegen 0.45 Uhr sei dann am heutigen Morgen ein 35-jähriger VW-Fahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen auf der Salierstraße kontrolliert worden. Ein Atem-Test habe bei dem Mann einen Wert von beinahe einem Promille ergeben. Obendrein verbüßt der 35-Jährige laut Polizei gerade ein drei Monate dauerndes Fahrverbot. Er müsse sich nun strafrechtlich wegen Fahrens trotz Fahrverbots verantworten. Wegen der Alkohol-Fahrt drohen ihm ein Bußgeld, Strafpunkte und ein weiteres Fahrverbot. 


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