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Pkw-Lenker (37) aus der Oberpfalz hatte gut 1,5 Promille. Nach dem Crash beleidigte er den anderen Fahrer. 

(ty) Ein Strafverfahren unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Nötigung und wegen Beleidigung hat sich ein 37 Jahre alter Pkw-Lenker aus dem Landkreis Cham eingehandelt, weil er am gestrigen Abend gegen 20.40 Uhr auf der Autobahn A9 im Bereich von Wolnzach mit seinem VW einen Verkehrs-Unfall verursacht hatte. Da er zudem stark alkoholisiert war – der Atem-Test ergab nach Angaben der Polizei einen Wert von knapp über 1,5 Promille – kassierten die Streifenbeamten sowohl den Führerschein als auch die Wagen-Schlüssel des Mannes ein. 

Wie die bisherigen Ermittlungen der Polizei ergaben, war ein 43-jähriger Pkw-Lenker aus Ingolstadt mit seinem BMW auf der linken Spur der A9 in Richtung Norden unterwegs und überholte mehrere Fahrzeuge, die sich auf der mittleren Spur befanden. Kurz vor dem Autobahn-Dreieck Holledau habe sich der 37-Jährige mit seinem VW von hinten ebenfalls auf der linken Spur genähert und versucht, den BMW zunächst durch Drängeln und per Lichthupe zum Wechsel auf die mittlere Spur zu bewegen. Anschließend habe der VW den BMW rechts über die mittlere Spur überholt. Beim Wieder-Einordnen auf die linke Spur kollidierte laut Polizei das Heck des VW mit der Front des BMW, wodurch beide Autos beschädigt wurden.

"Die beiden Beteiligten blieben unverletzt und hielten am Standstreifen an, wo es zu einer kurzen Auseinandersetzung kam", heißt es im Bericht der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt. Hierbei habe der 37-jährige VW-Fahrer den BMW-Lenker beleidigt. Während der Unfall-Aufnahme durch die angerückten Streifenbeamten sei dann der Grund für das "auffällige Verhalten" des Crash-Verursachers festgestellt worden. Da von dem Mann Alkohol-Geruch ausging, wurde ein Atem-Test durchgeführt. Dieser habe etwas über 1,5 Promille ergeben. Der 37-jährige musste deshalb im Anschluss, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

Außerdem sei sein Führerschein beschlagnahmt worden. Den wird der Verkehrs-Sünder vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Im Zuge des Strafverfahrens wegen der Rausch-Fahrt droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf – wie in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Den Unfall-Schaden an den beiden Autos bezifferte die Polizei auf insgesamt ungefähr 8000 Euro.


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