Nach der Attacke im Kreis Freising wurde der Mann im Zuge der Fahndung gefasst. Auch gegenüber den Polizisten zeigte er sich rabiat.
(ty) Im Landkreis Freising hat am gestrigen Nachmittag ein 30 Jahre alter Mann völlig aus dem Nichts eine Radlerin attackiert und später bei seiner Festnahme gegenüber den Streifenbeamten Widerstand geleistet. Er wurde schließlich in die Psychiatrie eingewiesen. Laut Polizei ist gegen 15.15 Uhr in Hallbergmoos folgendes passiert: Die 39-Jährige aus Freising war mit ihrem Bike auf dem Radweg entlang der B301 in Richtung Freising unterwegs. Kurz nach dem Kreisverkehr an der B301, Ecke Ludwigstraße, wollte sie den Mann, der mit seinem City-Roller unterwegs war, überholen. Der 30-Jährige schlug der Frau plötzlich und unvermittelt mit seiner Tasche im Vorbeifahren gegen den Hinterkopf.
Die 39-Jährige habe daraufhin sofort die zuständige Polizeiinspektion aus Neufahrn bei Freising verständigt. Der 30-Jährige sei indes in Richtung Freising geflüchtet. Er habe von den angerückten Beamten zunächst weder im Bereich des Tatorts noch in der näheren Umgebung ausfindig gemacht werden können. "Nach einer weiteren Mitteilung konnte der Mann letztlich im Rahmen der Fahndung gegen 17 Uhr in unmittelbarer Nähe von Hallbergmoos angetroffen und angehalten werden", meldet die Polizei. "Hierbei verhielt er sich nach Eröffnung des Tatvorwurfs unkooperativ und verweigerte jegliche Mitwirkung." Schließlich habe der Mann von den Beamten gefesselt werden müssen.
"Hierbei schlug er jedoch um sich und sperrte sich gegen die Maßnahme", so die Polizei. Außerdem habe er die Gesetzeshüter über den gesamten Zeitraum beleidigt. Weiter heißt es im Polizei-Bericht: "Nachdem sich der Mann, der derzeit über keinen festen Wohnsitz verfügt, nicht mehr beruhigen ließ und sich augenscheinlich in einem psychischen Ausnahme-Zustand befand, musste er letztendlich in ein Klinikum einer ärztlichen Behandlung zugeführt werden." Die Beamten seien nicht verletzt worden. Die Radlerin habe durch den Schlag mit der Tasche zum Glück lediglich leichte Verletzungen erlitten. Eine medizinische Versorgung vor Ort sei für die Frau nicht notwendig gewesen.