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Behörde betont, dass bisherige Präventions- und Biosicherheits-Maßnahmen weiter gelten, um Einschleppen in Geflügel-Haltungen zu verhindern.

(ty) Das europaweite Geflügelpest-Geschehen hat erneut auch den Kreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht. Das wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet. Am Schimmer-Weiher waren kürzlich etliche tote Vögel entdeckt worden; bei einigen von ihnen wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Die bisherigen Biosicherheits-Maßnahmen gelten laut Angaben der Behörde deshalb weiter. "Aufgrund der nach wie vor auftretenden Infektionen bei Wildvögeln ist durch den Kontakt weiterhin von einem hohen Eintrags-Risiko der Vogelgrippe in Geflügel-Haltungen auszugehen", heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung des Landratsamts.

Am 6. Juni habe die Untere Naturschutz-Behörde eine "Befliegung der Flussseeschwalben-Kolonie am Schimmer-Weiher" durchgeführt. Bei der Auswertung der Luftbilder habe sich herausgestellt, dass einige tote Vögel auf der Insel lagen. Am 9. Juni seien deshalb acht Kadaver geborgen worden. Vom Veterinäramt sei daraufhin die Untersuchung auf Geflügelpest eingeleitet worden.

Ergebnis: Bei fünf der insgesamt acht toten Vögel sei mittlerweile vom bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) "das Virus der Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen" worden, gab das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen heute bekannt.

"Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügel-Bestände vor einem Virus-Eintrag ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheits-Maßnahmen durch die Tierhalter weiterhin entscheidend", erklärt die Landkreis-Behörde weiter.

"Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügel-Haltungen verhindert werden." Die Geflügel-Halterinnen und -Halter werden von der Behörde "dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheits-Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebs-Hygiene zu achten".

Ein Merkblatt mit Sicherheits-Maßnahmen speziell für Geflügel-Halter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Freostaat gibt es auf der Homepage des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit; hier der direkte Link. Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das LGL unter diesem Link bereit. 

"Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden", so das Landratsamt. "Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt oder eingesammelt werden." Entsprechende Funde im Kreis Neuburg-Schrobenhausen sollen dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 28 8 gemeldet werden.


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