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46-jähriger Pkw-Lenker hatte fast zwei Promille intus, als er am gestrigen Abend in Aufham die Kontrolle über seinen Audi verlor. 

(ty) Ein besoffener Pkw-Lenker, der möglicherweise gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, hat am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen einen schadensträchtigen Verkehrsunfall gebaut. Gescheppert hat es gegen 22.15 Uhr im Ortsteil Aufham. Sowohl der 46-Jährige selbst als auch dessen 50 Jahre alte Beifahrerin mussten in eine Klinik gebracht werden. Gegen den Mann werde derzeit strafrechtlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Entfernen vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, fasste die Polizei heute zusammen.

Nach Angaben der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen war der 46-jährige Einheimische mit seinem Audi in Aufham unterwegs, als er aufgrund seiner Alkoholisierung zunächst nach rechts von der Strecke abkam und anschließend über den Grünstreifen sowie einen leichten Hang hinauffuhr. Er lenkte laut Polizei dann nach links zurück in Richtung der Fahrbahn und durchbrach dabei einen Zaun. Aus einer Höhe von ungefähr 1,20 Metern sei der Pkw auf die Straße gefallen und schließlich in einer Einfahrt an der Otterbachstraße zum Stehen gekommen, nachdem er noch mit einem dort geparkten Auto kollidiert sei.

Gegenüber den vor Ort befindlichen Zeugen habe der leicht verletzte 46-Jährige erklärt, keine Polizei rufen zu wollen, und sei in einem angrenzenden Wohngebäude verschwunden. Seine 50 Jahre alte Beifahrerin, ebenfalls aus Schweitenkirchen-Aufham, habe einen Schock erlitten und hyperventiliert. Sie sei vom angerückten Rettungsdienst ins Krankenhaus nach Pfaffenhofen gebracht worden. Der 46-Jährige sei von angerückten Streifenbeamten in seiner Wohnung ausfindig gemacht worden. Er sei dann zur Behandlung seiner Verletzungen sowie zur Durchführung einer Blutentnahme ins Klinikum nach Freising gefahren worden.

Ein Atem-Test hatte laut Polizei bei dem Crash-Fahrer einen Wert in Höhe von fast zwei Promille ergeben. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Unfall, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem werde gegen den 46-Jährigen nach derzeitigem Stand wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, heißt es von der Polizei.

An dem Audi ist nach Einschätzung der Gesetzeshüter ein Totalschaden entstanden. Hinzu kommen den Angaben zufolge die angerichteten Sachschäden an Zäunen, an dem touchierten Pkw in der Einfahrt sowie an den betroffenen Flurstücken. Unterm Strich geht die Polizei davon aus, dass sich der Sachschaden auf mehr als 30 000 Euro summiert. Neben den Streifenpolizisten und der örtlichen Feuerwehr waren zwei First-Responder und zwei Rettungswagen-Besatzungen vor Ort.


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