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Wegen Verschmutzung mit Öl war die Bundesstraße bei Hohenkammer abgeriegelt. Das war dem 39-Jährigen egal. Nun droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) "Straßensperre mit Folgen" – so überschreibt die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Freising eine aktuelle Meldung zu einem Vorfall, der sich am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Hohenkammer ereignet hat. Ein 61-jähriger Echinger, der mit seinem landwirtschaftlichen Fahrzeug auf der B13 unterwegs war, habe aufgrund eines technisches Defekts größere Mengen von Getriebe-Öl verloren, die sich über beide Fahrspuren verteilten. Um eine Gefährdung des Verkehrs zu verhindern, habe man beide Spuren für mehrere Stunden sperren müssen. Ein 39-jähriger Trike-Fahrer habe diese Sperrung jedoch ignoriert. Wie sich dann bei der Kontrolle herausstellte, war der Mann betrunken.

Nachdem der 61-Jährige die B13 mit dem Getriebe-Öl verunreinigt hatte, habe der Eigentümer sein landwirtschaftliches Fahrzeug auf einem Tieflader abtransportiert, berichtet die Polizei. Bei der für Stunden andauernden Sperrung der Bundesstraße hat die Feuerwehr die Streifenbeamten mit drei Fahrzeugen und zwölf Floriansjüngern unterstützt. "Ein 39-jähriger Trike-Fahrer wollte diese Sperre nicht akzeptieren und versuchte weiterzufahren", erklären die Gesetzeshüter. Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Freising hielten ihn daraufhin an, um ihn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Dabei stellten die Ordnungshüter erst einmal fest, dass der Mann keinen Schutzhelm trug. 

Darüber hinaus habe der Trike-Fahrer "deutlich nach Alkohol" gerochen. Der von ihm freiwillig durchgeführte Atem-Test habe dann bei dem 39-Jährigen auch einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben, erklärte ein Polizei-Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Der Verkehrs-Sünder musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Er müsse nun mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird.


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