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Der mutmaßlich unter Drogen stehende Mann hatte in München-Laim ein Riesen-Glück, dass er nicht von dem Zug erfasst wurde. 

(ty) Sehr viel Glück hatte laut Polizei ein 48-Jähriger in München, der sich am gestrigen Abend im Bereich des S-Bahn-Haltepunkts Laim im Gleisbereich befunden hat: Ein Zug musste schnellbremsen; der Mann konnte sich gerade noch rechtzeitig aus den Schienen retten. Der 48-jährige wurde nach Angaben der Bundespolizei in ein Krankenhaus eingeliefert und musste dort aufgrund seines Zustandes "intensiv" versorgt werden. Aufgrund des Vorfalls sei es zu geringfügigen betrieblichen Auswirkungen im Bahnverkehr gekommen. Für den einschlägig polizeibekannten Mann lagen zwei offene Fahndungs-Notierungen vor; außerdem habe er gegen seine Führungs-Aufsicht verstoßen.

Gegen 18.15 Uhr habe der Triebfahrzeugführer einer stadtauswärts fahrenden RB40 im Gleisbereich auf Höhe der Landsberger Straße 422, nahe des S-Bahn-Haltepunkts Laim, eine Person im Gleis gesehen. Ermittlungen der örtlichen Bundespolizei-Inspektion ergaben laut heutiger Mitteilung, dass sich der 48-jährige Deutsche zwischen Pasing und Laim in den Gleisbereich begeben hatte "und dort teils zwischen, wie auch auf den Schienen, Richtung Laim unterwegs war". Als der Triebfahrzeugführer einen Achtungspfiff abgegeben und die Schnellbremsung eingeleitet habe, "befand sich der Pasinger im Garmischer Fernbahngleis – demselben Gleis, das der RB 40 Richtung Buchloe/Kempten befuhr".

Bei Erkennen der Gefahr habe sich der Mann kurz vor dem Triebfahrzeug aus dem Gleis begeben und sich ins Nebengleis gesetzt. "Der Führerstand des Zuges kam etwa ein Meter nach dem 48-Jährigen zum Stehen", meldet die Polizei. "Eine suizidale Absicht konnte ausgeschlossen werden." Der Mann habe gegenüber der Bundespolizei keine schlüssigen Angaben hinsichtlich seines Aufenthaltes im Gleisbereich machen können. Gegen ihn werde nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Laut Polizei bestanden "deutliche Anzeichen, die auf einen Drogen-Konsum hinwiesen". Von der Staatsanwaltschaft sei eine Blutentnahme angeordnet worden.


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