Erst kollidierte die Toyota-Lenkerin in Dachau beim Abbiegen mit einer Moped-Fahrerin, die dabei verletzt wurde. Kurz darauf krachte sie ins Heck eines anderen Pkw.
(ty) Wahrlich keinen guten Tag erwischt hatte gestern eine 40 Jahre alte Pkw-Lenkerin, die in Dachau innerhalb von wenigen Augenblicken gleich zwei folgenreiche Verkehrsunfälle gebaut hat. Wie aus dem heutigen Bericht der örtlichen Polizeiinspektion hervorgeht, kollidierte ihr Auto zunächst beim Herausfahren aus einem Grundstück mit dem Moped einer 62-Jährigen, die dadurch auch verletzt wurde. Nach diesem Crash flüchtete die 40-Jährige einfach und verursachte nur ungefähr 100 Meter weiter einen Auffahr-Unfall, bei dem ein Sachschaden in Höhe von geschätzten 25 000 Euro entstand.
Gegen 12.15 Uhr steuerte die 40-Jährige, die auch im Gemeinde-Bereich von Dachau wohnt, nach Erkenntnissen der Polizei mit ihrem Toyota aus einem Grundstück heraus und bog nach links auf die Wallstraße in Richtung der Münchner Straße ein. Dabei sei es zum Zusammenstoß mit dem von links kommenden Kleinkraftrad gekommen. Eine 62-Jährige aus dem Gemeinde-Bereich von Karlsfeld sei mit ihrem Moped auf der Wallbergstraße in Richtung der Theodor-Heuss-Straße unterwegs gewesen. Bei der Kollision habe die 62-Jährige leichte Verletzungen erlitten.
"Unmittelbar nach diesem Zusammenstoß setzte die 40-Jährige ihr Fahrt unbeirrt in Richtung der Münchner Straße fort, ohne ihren gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligte nachgekommen zu sein", heißt es im Bericht der Dachauer Polizeiinspektion. Zirka 100 Meter weiter habe es erneut gescheppert. An der Kreuzung von Wallbergstraße und Münchner Straße sei die 40-Jährige mit ihrem Toyota ins Heck eines anderen Toyota geprallt. Letzterer habe verkehrsbedingt an der dortigen Ampel gestanden. Bei diesem Crash sei zum Glück niemand verletzt worden, "allerdings wurden beide Pkw erheblich beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit".
Die zwei Pkw-Wracks mussten deshalb abgeschleppt werden. Den Sachschaden bezifferten die Streifenbeamten auf etwa 25 000 Euro. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme konnten laut heutiger Mitteilung bei der Unfall-Verursacherin weder Hinweise auf Alkohol-Konsum oder Betäubungsmittel-Beeinflussung noch sonstige Umstände festgestellt werden, die die Fahrtüchtigkeit beeinflusst haben könnten. Gegen die 40-Jährige sei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet worden.