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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Tausch-Kreis zeigt sich spendabel

(ty) Die Mitglieder des Pfaffenhofener Tausch-Kreises haben bei ihrem jüngsten Monatstreffen über Spenden an drei ortsansässige Vereine und Einrichtungen entschieden. Über eine Finanzspritze von jeweils 500 Euro dürfen sich nun der hiesige AWO-Kreisverband für sein Projekt "Stadtküche", der Pfaffenhofener Hospiz-Verein für die Kinder-Trauer-Gruppe "Anima" sowie die Kolpingsfamilie aus der Kreisstadt zum Auf- und Ausbau ihrer Familien- und Jugendarbeit freuen. Annemarie Föderl, Michael Valentin und Uschi Schlosser haben das Geld an Volker Hoppe und Walter Regensburger (AWO), Ruth Manthey und Ulrike Schlund (Hospiz-Verein) sowie Barbara Breher (Kolpingsfamilie) überreicht (Foto oben).

Die "Stadtküche" versorge mittags Bedürftige mit einer warmen Mahlzeit. Neben der Versorgung mit Essen erleben die Besucher aber auch soziale Gemeinschaft. "Bürgerinnen und Bürger soll damit Gelegenheit gegeben werden, in Kontakt mit anderen zu treten und somit der Einsamkeit entfliehen zu können", heißt es aus dem Tausch-Kreis.

Der Hospiz-Verein unterstütze mit "Anima" trauernde Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren. "Kinder trauern anders", sagt Manthey. Durch ausgebildete, ehrenamtliche Trauer-Begleiter könnten sie in einem geschützten, vertrauensvollen Raum ihre Trauer bewusst erleben. Die Gruppenstunden fänden 14-tägig statt. Parallel zu den Kindern werden die erwachsenen Begleit-Personen ebenfalls durch Gespräche und Erfahrungs-Austausch unterstützend begleitet.

In der Kolpingsfamilie können insbesondere Familien bei verschiedenen Bildungs- und Freizeit-Angeboten "Familie gemeinsam neu entdecken und miteinander erleben", fasst die Vorsitzende Breher zusammen. "Zeit, die gut tut." In Zukunft wolle man verstärkt auf Angebote der Familien- und Jugendbildung setzen und dabei besonders junge Familien in den Blick nehmen. Das Kolpinghaus in Pfaffenhofen biete dazu den Raum, um in Freizeit und Begegnung "Gemeinschaft neu zu erfahren".

3,2 Millionen Euro für Wolnzach

(ty) Über Post aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr konnten sich kürzlich die Wolnzacher freuen. "Auch ich finde es toll, dass der Markt eine Bundesförderung in Höhe von 3,2 Millionen Euro erhält, um in unterversorgten Teilen seines Gebiets den Breitband-Ausbau voranzutreiben", sagt der Landtags-Abgeordnete Andreas Mehltretter (SPD), dessen Wahlkreis die Landkreise Pfaffenhofen und Freising sowie Teile des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen umfasst.

Eigentlich liege der Breitband-Ausbau in den Händen der Telekommunikations-Unternehmen, erklärt Mehltretter. Wo es auf diesem Wege aber nicht schnell genug weitergehe, würden auch Bundesmittel verwendet. "Nur so können wir mit der Digitalisierung schneller vorankommen und in ganz Deutschland ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz für alle Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser aufbauen", sagt er.

Gemäß der Gigabit-Strategie der Bundesregierung soll Deutschland bis zum Jahr 2030 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz haben", betont der SPD-Politiker. "Damit wir dieses ambitionierte Ziel erreichen können, ist es wichtig, dass vor allem auch Mittel in ländliche Regionen gelangen. Ich freue mich sehr, dass Wolnzach nun von dieser Entwicklung profitiert."

Oberer Hauptplatz weiterhin gesperrt

(ty) Die diesjährigen "Paradiesspiele" in Pfaffenhofen sind bekanntlich fast vorbei. Die Stadtverwaltung weist nun darauf hin, dass wegen des Abbaus der großen Festspiel-Bühne der obere Hauptplatz noch bis einschließlich Montag, 14. August, für den Verkehr gesperrt ist. "Auch die Parkplätze am Kirchvorplatz bis Hauptplatz 30 können in diesem Zeitraum noch nicht benutzt werden", heißt es in einer Presse-Information aus dem Rathaus. Der Endspurt der "Paradiesspiele" hält noch zwei Konzerte in der Spitalkirche bereit; lesen Sie dazu hier die Details: So gehen die "Paradiesspiele" zu Ende

Fazit der Polizei zum Paarfest

(ty) In Reichertshofen hat bekanntlich von Freitag bis einschließlich gestrigen Montag das Paarfest stattgefunden. Die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld hat aus ihrer Sicht dazu heute ein "durchwegs positives" Fazit gezogen. "Da das Fest sehr friedlich verlaufen ist, war ein Einschreiten der Polizei auf dem Festgelände während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht erforderlich", wurde heute erklärt. Lediglich im Umfeld des traditionellen Spektakels sei es zu "kleineren Parkverstößen" gekommen. "Zu relevanten Sicherheits-Störungen kam es nicht", fassen die Gesetzeshüter zusammen.

Glockenspiel wird modernisiert

(ty) Das Glockenspiel im Neuen Rathaus von München wurde vom Baureferat der bayerischen Landeshauptstadt mit einer Automatisierung zum Ansteuern des Glockenschlags ausgestattet. "Eine Spezialfirma wird nun in den nächsten Tagen die Tonklänge justieren und muss dafür die 43 Glocken mehrfach anspielen", wurde aus der Stadtverwaltung gemeldet. Auf dem Marienplatz werde dies aber "kaum wahrnehmbar sein". Außerdem wird betont: "Die Arbeiten haben keinen Einfluss auf das täglich um 11 Uhr, 12 Uhr und 17 Uhr stattfindende Abspielen des Glockenspiels und finden im Zeitraum von 2. bis 11. August statt."

Gefährdung des Kindeswohls

(ty) Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik sind im Freistaat im Laufe des vergangenen Jahres in insgesamt 3107 Fällen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls Entscheidungen des Familiengerichts getroffen worden, um Maßnahmen für Kinder und Jugendliche einzuleiten. Dies entspricht einem Anstieg von 14,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 2706 zu Buche standen. In 1589 Fällen waren im vergangenen Jahren von den Maßnahmen Buben betroffen, in 1518 Fällen Mädchen.

In 1932 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden und diese somit auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen – in 638 Fällen vollständig und in 1294 Fällen teilweise. Des Weiteren wurde in 620 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 150 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 405 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Nach Paragraf 1666 des BGB hat das Familiengericht Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. "Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt", erklärt das Landesamt. "Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob und welche gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten sind." Zu den möglichen Maßnahmen zählten Weisungen, Gebote und Verbote oder Auflagen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge. 


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