Es geht um so genannte Verfahrens-Lotsen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Tätigkeit, zur Organisation in der Region und zur Erreichbarkeit.
(ty) "Teilhabe zu ermöglichen, ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Gesellschaft", heißt es aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen. Mit Teilhabe seien grundlegende Lebens-Chancen wie Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung verbunden. Allerdings: "Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei oftmals auf Probleme." Dem solle durch Inklusion begegnet werden – auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Daher solle in diesem Bereich ab dem Jahre 2028 "nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden". Ein mit Beginn des nächsten Jahres gesetzlich verankerter Verfahrens-Lotse solle die Umsetzung mit vorantreiben und sei damit "Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung".
Die Jugendämter aus der Region 10 – also aus Ingolstadt sowie aus den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt – nehmen nach Angaben des hiesigen Landratsamts an einem Modell-Projekt zu Verfahrens-Lotsen im Freistaat mit einem Verbund-Projekt in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landesjugendamt teil. Ende des laufenden Jahres solle diesbezüglich Resümee gezogen werden. Andere Jugendämter sollen, so heißt es weiter, von den Erfahrungen der Modell-Standorte und von den Empfehlungen des Landesjugendamts profitieren". Nachfolgend die Antworten auf einige grundsätzliche Fragen zur Tätigkeit der Verfahrens-Lotsen in der Region sowie zu Organisation und Erreichbarkeit
Wer sind die Verfahrens-Lotsen in der Region?
Bei den so genannten Verfahrens-Lotsen in der Region 10 handelt es sich nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamts um ein Team aus der Verwaltung und aus dem sozialen Bereich. Es seien Personen mit verschiedenen praktischen Erfahrungen, um Ratsuchende bestmöglich beraten zu können. Ihren gemeinsamen "Hauptsitz" haben die Verfahrens-Lotsen im Dienstleistungs-Zentrum in Lenting (Landkreis Eichstätt). Außen-Sprechstunden würden in den jeweiligen Landratsämtern, also auch in Pfaffenhofen, regelmäßig angeboten. Hausbesuche seien nach Vereinbarung ebenfalls möglich, wird betont.
An wen richtet sich das Angebot?
"Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben, sind Adressaten der Verfahrens-Lotsen", fasst das Pfaffenhofener Landratsamt zusammen.
Wie kann man die Verfahrens-Lotsen erreichen?
Zu erreichen sind die Verfahrens-Lotsen für die Region 10 telefonisch unter der Rufnummer (0 84 21) 70 - 11 76 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für den Landkreis Pfaffenhofen sei Irene Weiß bei den Verfahrens-Lotsen der Region 10 vertreten.
Was sind die Aufgaben?
Die Verfahrens-Lotsen haben im Wesentlichen zwei Aufgaben, erklärt die hiesige Landkreis-Behörde. "Zum einen unterstützen und begleiten sie die Anspruchs-Berechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungs-Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX." Sie "lotsen" diese dabei sozusagen an die richtigen Ansprech-Partner und unterstützen bei der Inanspruchnahme bis zum Zeitpunkt der Bewilligung und bei Bedarf darüber hinaus. "Zum anderen unterstützen die Verfahrens-Lotsen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Sie vermitteln also zwischen den einzelnen Beteiligten, wie dem Jugendamt und dem Bezirk."
Wie beraten die Verfahrens-Lotsen?
Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation stehe am Anfang der Beratung. Welche Beeinträchtigungen liegen vor? Welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden? Welche Wünsche oder Probleme werden geäußert? Das seien die Kernfragen der Verfahrens-Lotsen im Erstberatungs-Gespräch. Danach gehe es um eine realistische Einschätzung des Hilfe-Bedarfs und den Verweis an den zuständigen öffentlichen Träger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen Hilfenetzwerk. Je nach Auftrag der Anspruchs-Berechtigten könne zudem eine darüber hinausgehende Kontakt-Vermittlung und Informations-Einholung stattfinden.