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Gegen ihn lagen drei Haftbefehle vor, ihm drohten rund sechs Monate im Knast. 40-Jähriger landete im Gefängnis, weil er die fällige Summe nicht aufbringen konnte.

(ty) Bahnhöfe und Grenzübergänge sind für verurteilte Straftäter, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen, immer wieder gefährliche Orte. Eine Personen-Kontrolle durch die Bundespolizei ist am gestrigen Abend im Hauptbahnhof von München einen 46-Jährigen sehr teuer zu stehen gekommen: Um drei offene Haftbefehle aus der Welt zu schaffen und eine rund sechsmonatige Ersatz-Freiheitsstrafe abzuwenden, musste er insgesamt mehr als 8600 Euro hinblättern. In einem weiteren Fall hatte ein ebenfalls polizeilich gesuchter 40-Jähriger weniger Erfolg: Da er die fällige Summe nicht aufbringen konnte, landete er hinter Gittern. Aber der Reihe nach.

Gegen 22.40 Uhr war am gestrigen Abend der 46-jährige Deutsche im Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt von Beamten der hiesigen Bundespolizei-Inspektion überprüft worden. Der in Zusammenhang mit der Personen-Kontrolle durchgeführte Daten-Abgleich habe dann drei offene Haftausschreibungen ans Licht gebracht. Das Amtsgericht im thüringischen Stadtroda hatte, so wurde dazu berichtet, den in Mannheim geborenen 46-Jährigen am 24. März vergangenen Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro beziehungsweise zu ersatzweise drei Tagen Haft, verurteilt. Aber das war ja nur die Spitze des Eisbergs.

Vom Amtsgericht in München lagen nach Angaben der Gesetzeshüter außerdem zwei nicht beglichene Geldstrafen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Wie dazu erklärt wurde, lautete das Urteil gegen den in Brühl (Nordrhein-Westfalen) wohnenden Mann diesbezüglich einmal auf 70 Tagessätze zu jeweils 50 Euro und ein weiteres Mal auf 95 Tagessätze zu jeweils 50 Euro – summiert sich auf 8250 Euro plus Verfahrens-Kosten. Ersatzweise 70 Tage beziehungsweise 95 Tage Haft. Insgesamt ging es nach Angaben der Polizei für den 46-Jährigen um stolze 8640 Euro. "Zudem lag bereits eine aktuelle Aufenthalts-Ermittlung, wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, seitens der Staatsanwaltschaft München I vor", so ein Polizei-Sprecher.

Da der gefasste 46-Jährige aufgrund eines Automaten-Auszahlungs-Limits, nicht mangels Geldes, den fälligen Betrag nicht vollständig in bar habe bezahlen können, habe die Staatsanwaltschaft München I entschieden, dass die restliche Summe unter Aufsicht eines Bundespolizisten mittels Überweisung per Online-Banking beglichen werden könne. In vier Tranchen habe der Mann schließlich die geforderten Beträge an die Landesjustizkasse in Bamberg transferiert. Nach Abschluss der Zahlungen sei der Mann von den Münchner Bundespolizisten wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

In dem anderen Fall hatte ein 40-jähriger Deutscher weniger Glück. Er habe beim Revier der Bundespolizei im Ostbahnhof von München gegen 22 Uhr den Verlust seines Rucksacks angezeigt. Das Gepäckstück sei kurz zuvor von Streifenbeamten gefunden und mitgenommen worden. "Ein Daten-Abgleich mit den im Rucksack befindlichen Ausweis-Papieren erbrachte einen Vollstreckungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I", heißt es weiter. Der Wohnsitzlose sei im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht München wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Da er die fällige Summe nicht habe berappen können, sei er zur Verbüßung der 60-tägigen Ersatz-Freiheitsstrafe den Justiz-Behörden übergeben worden.


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