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Dem 30-jährigen Mercedes-Lenker wurde eine Tempo-Kontrolle zum Verhängnis. Nun blühen ihm Konsequenzen in doppelter Hinsicht.

(ty) Einen führerscheinlosen Auto-Raser haben Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion am gestrigen Morgen in Pfaffenhofen aus dem Verkehr gezogen. Wie heute berichtet wird, wurde dem 30-Jährigen eine Geschwindigkeits-Kontrolle zum strafrechtlichen Verhängnis. Die Gesetzeshüter nahmen gegen 5.50 Uhr per Laser-Messung das Tempo des Mercedes unter die Lupe, mit dem der im Gemeinde-Bereich von Scheyern wohnende Mann auf der Scheyerner Straße dahinbretterte. Wie eine Polizei-Sprecherin erklärte, war der 30-Jährige innerorts mit 97 Kilometer pro Stunde unterwegs – bei hier höchstens erlaubten 50 km/h. 

Daraufhin sei der Scheyerner von den Gesetzeshütern gestoppt worden. Im Zuge der anschließenden Überprüfungen habe sich dann herausgestellt, dass der 30-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen könne. Diesbezüglich sei gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden. Außerdem habe er sich wegen der Geschwindigkeits-Überschreitung zu verantworten. Dafür muss er mit Strafpunkten in der Verkehrs-Sünder-Kartei und einer satten Geldbuße rechnen. Sollte ihm Vorsatz unterstellt werden, dann droht sogar eine Verdopplung des Bußgeldes.

Auch im Raum Dachau ist am gestrigen Donnerstag einem Autofahrer letztlich eine Tempo-Kontrolle zum Verhängnis geworden. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, wurde gegen 12.20 Uhr der Fahrer eines Ford-Transit im Rahmen einer stationären Geschwindigkeits-Messung auf der Bundesstraße B471 bei der Ausfahrt Dachau-Süd angehalten. Von den Gesetzeshütern seien bei dem 46 Jahre alten Ford-Lenker aus München dann Hinweise festgestellt worden, die auf Betäubungsmittel-Konsum deuteten. Ein Test habe diesen Verdacht anschließend auch bestätigt.

"Der Mann stand unter dem Einfluss diverser Betäubungsmittel", erklärte ein Polizei-Sprecher. Deshalb musste der gestoppte 46-Jährige, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Seine Weiterfahrt sei freilich von den Beamten unterbunden worden. Sollte sich im Zuge der Labor-Auswertung die Drogen-Fahrt bestätigen, dann muss der Münchner mit einem Fahrverbot sowie mit Strafpunkten und nicht zuletzt mit einer Geldbuße in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen.


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