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Ingolstädterin ließ sich auf Deal ein und gab den falschen Männern 4700 Euro. Wegen der minderwertigen Arbeiten wurde die Rentnerin aber misstrauisch und alles flog auf.

(ty) Drei Betrüger sind den Ordnungshütern am Montagvormittag im Ingolstädter Ortsteil Oberhaunstadt ins Netz gegangen. Eine 69-Jährige sei davon ausgegangen, dass es sich bei den Männern um Mitarbeiter einer regionalen Firma handele, die sie für Arbeiten an ihrem Wintergarten beauftragt hatte, berichtet heute die örtliche Polizeiinspektion. Nachdem einer der Handwerker angeboten habe, die Arbeiten bei sofortiger Barzahlung günstiger als im Angebot zu erledigen, habe die Rentnerin ihnen 4700 Euro in bar ausgehändigt. Doch zum Glück für die 69-Jährige sei die Sache aufgeflogen.

Gegen 7 Uhr seien die drei Arbeiter bei der Frau in Oberhaunstadt erschienen, heißt es im Polizei-Bericht. Alles schien seinen Gang zu gehen, denn die Rentnerin habe zuvor ein Unternehmen aus der Region damit beauftragt, Arbeiten an ihrem Wintergarten zu erledigen. Das Angebot, bei einer sofortigen Bezahlung günstiger zu fahren, habe die Frau im Glauben, dass es die richtigen Handwerker seien, angenommen. Nachdem sie nach Abschluss der Arbeiten Bargeld in Höhe von 4700 Euro ausgehändigt hatte, sei die Rentnerin allerdings wegen der minderwertigen Ausführung der Tätigkeiten misstrauisch geworden. Daraufhin habe die 69-Jährige die eigentlich beauftragte Firma informiert.

Doch dort habe sie die Auskunft bekommen, dass man keine Mitarbeiter zur ihr geschickt habe. "Die Arbeiter kehrten jedoch glücklicherweise kurz darauf zurück, woraufhin die Polizei informiert wurde", heißt es weiter zu dem Vorfall, der für die Renterin doch ein gutes Ende nahm. Im Fahrzeug der drei Beschuldigten habe man danach das Bargeld gefunden und sofort sichergestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft  mussten die mutmaßlichen Betrüger eine finanzielle Sicherheits-Leistung entrichten. Nach Abschluss weiterer polizeilicher Maßnahmen habe man die Beschuldigten wieder entlassen. Ihnen drohe nun eine Strafanzeige wegen Betrugs.


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