Logo
Anzeige
Anzeige

Sie war betrunken und konnte offenbar die Spur nicht halten: Ihr Audi kollidierte am gestrigen Nachmittag mit einem Seat.

(ty) Kleiner Unfall, große Folgen: Eine Kollision zwischen zwei Autos hat am gestrigen Nachmittag in Ingolstadt einer 51 Jahre alten Pkw-Lenkerin den Führerschein gekostet. Die Frau, die auch in Ingolstadt wohnt, saß betrunken am Steuer ihres Wagens und konnte offenbar die Spur nicht halten. Sie ist jetzt jedenfalls ihren Führerschein los, blickt einem Strafverfahren entgegen und muss in diesem Zusammenhang auch mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Gescheppert hatte es gegen 15.30 Uhr im Bereich der Glacisbrücke.

In den Verkehrsunfall verwickelt waren ein Seat-Fahrer und die besagte 51-jährige Audi-Lenkerin. Nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion war die Frau mit ihrem Pkw auf der südlichen Ringstraße in östlicher Richtung unterwegs. Auf Höhe der Haunwöhrer Straße habe ihr Audi wegen des zu geringen Seiten-Abstands mit dem Außenspiegel den rechts davon befindlichen Seat touchiert. Eigentlich keine große Sache – und auch der Schaden hielt sich in Grenzen: Der an dem Seat wurde von den Streifenbeamten auf 300 Euro geschätzt, der an dem Audi auf etwa 150 Euro beziffert. 

"Der Grund für den Fahrfehler der 51-Jährigen war schnell gefunden", berichtet eine Polizei-Sprecherin. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei bei der Audi-Lenkerin zunächst Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein Atem-Test habe den im Raum stehenden Verdacht dann bestätigt: Festgestellt worden sei dabei ein Wert in Höhe von umgerechnet rund 1,3 Promille. Damit war die Tour für die Ingolstädterin an Ort und Stelle beendet: Ihre Weiterfahrt sei unterbunden, das Auto verkehrssicher abgestellt worden. Sie selbst musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

Außerdem wurde der Führerschein der 51-Jährigen von den Gesetzeshütern gleich einkassiert. Den wird die Frau vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihr nun bevorsteht, droht ihr auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


Anzeige
RSS feed