In Dachau wurde der E-Scooter-Lenker mit knapp 1,5 Promille ertappt, wenig später wurde er in Hebertshausen mit zwei Promille erwischt.
(ty) Innerhalb von nicht einmal zwei Stunden hat sich ein 29-Jähriger am Freitagabend im Landkreis Dachau gleich zwei Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingehandelt. Wie die Polizei heute berichtet, war der Mann zunächst gegen 20.05 Uhr von Streifenbeamten im Stadtgebiet von Dachau gestoppt worden, als er im Bereich der Alten Römerstraße auf einem E-Scooter unterwegs war. Im Zuge der Kontrolle seien knapp 1,5 Promille bei ihm festgestellt worden. Der Mann habe deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Nach den polizeilichen Maßnahmen sei er wieder entlassen worden.
Gegen 21.50 Uhr sei der 29-Jährige erneut in eine Verkehrs-Kontrolle geraten. Diesmal sei er mit seinem E-Scooter auf der Münchner Straße in Hebertshausen unterwegs gewesen. Nun habe ein Test bei dem in Dachau wohnenden Mann einen Alkohol-Pegel in Höhe von etwa zwei Promille ergeben. Wieder habe der Verkehrs-Sünder, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Zur Unterbindung möglicher weiterer Trunkenheitsfahrten sei der E-Scooter von den Gesetzeshütern sichergestellt worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."