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37-jähriger Pkw-Lenker hatte mehr als 1,5 Promille intus, als ihm beim Links-Abbiegen auf die B16 ein folgenreicher Fehler unterlief.

(ty) Ein besoffener Pkw-Lenker hat am gestrigen Nachmittag gegen 16.30 Uhr im Gemeinde-Bereich von Manching einen Verkehrsunfall verursacht und sich ein Strafverfahren eingehandelt. Wie die Polizei berichtet, wollte der 37-Jährige von der Staatsstraße 2335 aus nach links auf die Bundesstraße B16 abbiegen, als ihm ein Fehler unterlief. Er habe nämlich ein von links kommendes und vorfahrtsberechtigtes Auto übersehen, woraufhin es in dem Kreuzungs-Bereich zum Zusammenstoß der beiden Wagen gekommen sei.

Zum Glück wurden bei dem Crash weder der 37-Jährige selbst noch der 35 Jahre alte Lenker des anderen Autos verletzt, wie aus dem Bericht der auch für Manching zuständigen Polizeiinspektion aus Ingolstadt hervorgeht. Der an den beiden Fahrzeugen entstandene Sachschaden wurde von den Streifenbeamten in einer Größenordnung von insgesamt 10 000 Euro angesiedelt. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei festgestellt worden, dass der Verursacher der Kollision unter Alkohol-Einfluss gestanden habe. Ein Schnelltest habe bei ihm einen Wert von mehr als 1,5 Promille ergeben.

Deshalb musste der Rausch-Fahrer, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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