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Nach dem Crash bei Hebertshausen geht es um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und Strafvereitelung.

(ty) Ein 21-Jähriger, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, hat am frühen gestrigen Nachmittag am Steuer eines Pkw im Gemeinde-Bereich von Hebertshausen (Landkreis Dachau) einen Verkehrsunfall gebaut. Gescheppert hat es gegen 12.50 Uhr im Begegnungs-Verkehr auf der Moosstraße; laut Polizei wurde zum Glück niemand verletzt. Strafrechtlich hat das Ganze allerdings nun Konsequenzen für insgesamt drei Personen: Es geht dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und um Strafvereitelung. Aber der Reihe nach.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Dachau heute berichtet, steuerte der 21-Jährige den mit insgesamt drei Personen besetzten VW und touchierte dabei im Gegenverkehr den Peugeot einer 49-Jährigen aus Weichs. "Alle Unfall-Beteiligten blieben unverletzt", so eine Polizei-Sprecherin. "Es entstanden Sachschäden im mittleren dreistelligen Bereich an den jeweiligen linken Außenspiegeln." Der 21-Jährige habe vor Ort geleugnet, der Fahrer gewesen zu sein. Laut Polizei ist durch die Zeugen-Aussage der Peugeot-Lenkerin jedoch gesichert, dass dieser junge Mann am Steuer gesessen hatte.

Gegenüber den Gesetzeshütern habe allerdings einer der Mitfahrer des 21-Jährigen angegeben, dass er den VW gelenkt habe und dass der 21-Jährige lediglich Beifahrer gewesen sei. Der Grund für diese Behauptungen war nach Angaben der Polizei von den Streifenbeamten schnell herausgefunden: Der 21-Jährige sei nämlich gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Gegen ihn sei deshalb ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden. Außerdem müssen sich zwei weitere Personen auf handfesten strafrechtlichen Ärger einstellen.

Laut Polizei muss der Halter des VW, den der 21-Jährige gesteuert hatte, mit einem Strafverfahren wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Dem besagten Mitfahrer, der behauptet hatte, dass er den Wagen gelenkt habe, blüht eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung. Da der 21-jährige Schwarzfahrer nach Angaben der Polizei keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, wurde zur Sicherung des Strafverfahrens von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Bezahlung einer finanziellen Sicherheits-Leistung im unteren vierstelligen Euro-Bereich angeordnet. 


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