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Im Zuge einer 3,5-stündigen Polizei-Aktion auf zwei Rastplätzen wurden heute Nacht rund 100 Pkw-Fahrer überprüft. 

(ty) Die Verkehrstüchtigkeit von rund 100 Pkw-Lenkern haben Beamte der Polizeiinspektion aus Geisenfeld und Kollegen aus Ingolstadt in der vergangenen Nacht an zwei Rastplätzen neben Bundesstraße B16 in den Gemeinde-Bereichen von Ernsgaden und Münchsmünster kontrolliert. Wie aus dem aktuellen Presse-Bericht der Ordnungshüter hervorgeht, wurden im Zuge der rund 3,5 Stunden dauernden Aktion handfeste Verstöße aufgedeckt –  wie Fahren unter erheblichem Alkohol-Einfluss oder unter Drogen-Einfluss oder ohne gültige Fahrerlaubnis. Mehreren Pkw-Lenkern wurde die Weiterfahrt untersagt. 

Unterstützung für die Polizei leistete bei der Kontroll-Aktion das Technische Hilfswerk (THW) aus Pfaffenhofen durch die Ausleuchtung der beiden Kontrollstellen an der B16.  Die Kontrollen erfolgten zwischen 1 Uhr und 4.30 Uhr. Bei einem 42-jährigen Ingolstädter wurden laut Polizei "drogentypische Auffälligkeiten" festgestellt. Ein durchgeführter Drogen-Test verlief positiv auf Amphetamin. Nach einer Blutentnahme wurde die Weiterfahrt des 42-Jährigen unterbunden. Sollte sich im Zuge der Labor-Untersuchung die Drogen-Fahrt bestätigen, dann muss er mit einem Fahrverbot, einem Bußgeld-Bescheid und Strafpunkten in der Verkehrs-Sünder-Kartei rechnen.

Bei einem 33-jährigen Pkw-Lenker aus Donauwörth nahmen die Beamte deutlichen Alkohol-Geruch wahr, was sich bei einem anschließenden Atem-Test mit einem Wert von mehr als 1,1 Promille bestätigte. Auch dieser Auto-Lenker musste sich einer Blutentnahme unterziehen und durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Der Führerschein des Mannes 33-Jährigen wurde sichergestellt. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr; in diesem Zusammenhang muss er mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.

Im Rahmen der letztgenannten Fahrzeug-Kontrolle fanden die Polizisten beim Beifahrer, einem 33-jährigen Ingolstädter, eine geringe Menge Marihuana, die daraufhin sichergestellt wurde. Diese Mann erwarte deshalb jetzt ein Ermittlungs-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Für einen 31-jährigen Traunsteiner endete die Fahrt ebenfalls an der Kontrollstelle: Denn er war gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und muss nun mit einem entsprechenden Strafverfahren rechnen.


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