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Ingolstädter am gestrigen Abend mit knapp zwei Promille erwischt. Er muss mit einem Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

(ty) Mit erheblichen Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art, muss ein 40 Jahre alter Pkw-Fahrer rechnen, der am gestrigen Abend im Stadtgebiet von Ingolstadt von einer Streifenbesatzung der örtlichen Verkehrspolizei-Inspektion angehalten und kontrolliert worden ist. Deren heutigen Presse-Bericht zufolge ergab ein freiwilliger Atem-Test bei dem in Ingolstadt lebenden Mann einen Alkohol-Wert von knapp zwei Promille. Die Beamten stoppten nicht nur die Weiterfahrt des 40-Jährigen, sondern beschlagnahmten umgehend auch dessen Führerschein. 

Gegen 18.30 Uhr war der Mann, der seinem Pkw auf der Hindenburgstraße in Richtung der Theodor-Heuß-Brücke unterwegs war, in eine Verkehrs-Kontrolle geraten. Dabei habe man bei ihm sofort "starken Alkoholgeruch und Ausfall-Erscheinungen" erkannt, heißt es im Bericht der Ordnungshüter. Was sich in der Folge in der besagten Weise auch aufklärte. Nach dem Alkohol-Test wurde musste der 40-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Auf den Mann kommt nun ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.

In diesem Zusammenhang muss der ertappte Ingolstädter auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf sogar nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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