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33-jährigem Audi-Lenker wurde am frühen gestrigen Abend eine Verkehrs-Kontrolle bei Burgheim zum strafrechtlichen Verhängnis.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle ist am frühen gestrigen Abend einem 33-Jährigen im Gemeinde-Gebiet von Burgheim im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Gestoppt wurde der Pkw-Lenker von Streifenbeamten der Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau, als er mit seinem Audi gerade auf der Straße "Schloßbreite" im Bereich des Ortsteils Straß unterwegs war. Hier war seine Tour dann an Ort und Stelle beendet – an eine Weiterfahrt war nicht mehr zu denken.

Laut heutiger Mitteilung der Polizei stellten die Gesetzeshüter zunächst Alkohol-Geruch bei dem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnenden Autofahrer fest. Ein anschließend durchgeführter Alko-Test bestätigte den gehegten Verdacht: Wie es heißt, ergab der Test einen Wert in Höhe von mehr als 1,4 Promille. Daraufhin musste der 33-Jährige, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde sein Führerschein von den Streifenbeamten gleich sichergestellt.

Den wird der Verkehrs-Sünder vermutlich so bald nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr, das jetzt auf ihn zukommt, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn durch die Rausch-Fahrt niemand gefährdet wird. Die für den 33-Jährigen so folgenreiche Kontrolle erfolgte kurz vor 18 Uhr.


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