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Nach der Kollision auf der Staatsstraße 2084 in Richtung Paunzhausen drohen dem Schrobenhausener eine Strafanzeige und der Fahrerlaubnis-Entzug.

(ty) Strafrechtliche Konsequenzen drohen einem 27-Jährigem, der sich offenbar unter Drogen-Einfluss ans Steuer seines Pkw gesetzt hatte und dann am gestrigen Nachmittag im Gemeinde-Bereich von Ilmmünster einen schadensträchtigen Unfall gebaut hat – der allerdings noch weitaus schlimmer hätte ausgehen können. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute berichtet, geriet der aus dem Gemeinde-Gebiet von Schrobenhausen stammende Mann mit seinem Auto in den Gegenverkehr, woraufhin es zur Kollision kam.

Der Unfall geschah gegen 14.30 Uhr. Laut Polizei war der 27-Jährige mit seinem Hyundai auf der Staatsstraße 2084 – von Paunzhausen-Letten her kommend – in Richtung Ilmmünster unterwegs. In dem Waldstück, kurz hinter dem genannten Ortsteil sei der Pkw des Schrobenhauseners in den Gegenverkehr geraten. Sein Hyundai habe einen entgegenkommenden Hyundai touchiert, der von einer 63-Jährigen aus dem Gemeinde-Bereich von Paunzhausen gesteuert worden sei. Durch diese Kollision sei der Wagen der Frau gegen die Leitplanke gedrückt worden.

An dem Pkw der 63-Jährigen seien deshalb sowohl die linke als auch die rechte Seite ramponiert worden. Der an diesem Auto entstandene Sachschaden wurde von den Streifenbeamten auf 7500 Euro geschätzt. Der Wagen habe schließlich von einem Abschlepp-Dienst weggebracht werden müssen. An dem Hyundai des Crash-Verursachers sei die linke vordere Seite demoliert worden; hier wurde der Sachschaden in einer Größenordnung von 3000 Euro angesiedelt. Verletzt worden sei bei dem Unfall-Geschehen zum Glück niemand, so ein Polizei-Sprecher. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme habe der der 27-Jährige den Konsum von Drogen eingeräumt. 

Nachdem ein daraufhin durchgeführter Urin-Test positiv ausgefallen sei, habe der Mann – wie in solchen Fällen üblich – eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. "Die Auswertung des Blutgutachten wird darüber entscheiden, ob eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt oder ob es sich um eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit handelt, welche mit einem Fahrverbot und Geldbuße geahndet wird", erklärt eine Polizei-Sprecherin. Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, dann droht dem Mann auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.


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