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Landwirte, die im Rahmen des Förder-Programms freiwillig ihre Flächen fünf Jahre nach Naturschutz-Zielen bewirtschaften, erhalten dafür ein Entgelt.

(ty) Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des bayerischen Vertrags-Naturschutz-Programms (VNP) ist ab dem heutigen Montag, 15. Januar, und bis 22. Februar möglich. Darauf weist die Untere Naturschutz-Behörde am Landratsamt von Pfaffenhofen hin. "Landwirte, die im Rahmen des Förder-Programms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt", fasst die Behörde zusammen. "Es honoriert die auf Naturschutz-Ziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten."

"Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit", sagt Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler). Das bayerische Vertrags-Naturschutz-Programm ist seinen Worten zufolge dabei ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der bayerischen Biodiversitäts-Strategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebiet-Netzes "Natura 2000".

Mit dem Vertrags-Naturschutz-Programm würden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen seien, erhalten und optimiert, heißt es aus dem Landratsamt. Im Kreis Pfaffenhofen liege der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kultur-Landschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

"Landwirte, die sich für das Vertrags-Naturschutz-Programm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein", so Gürtner. "Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förder-Programm wünschenswert." Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten so erhalten werden.

Alle Vertrags-Teilnehmer aus dem Jahr 2019, die ab heuer ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten nach Angaben des Landratsamts, basierend auf der von der Unteren Naturschutz-Behörde durchgeführten Abfrage, ihr Bewertungs-Blatt per Post oder E-Mail zugesandt. 

Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden vom Landratsamt darum gebeten, diese noch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg (Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutz-Behörde, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) nachzuholen. Adressatinnen beziehungsweise Ansprech-Partnerinnen sind dafür:

  • Franziska Wenger; Telefon (0 84 41) 27 - 31 86, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Veronica Groß, Telefon (0 84 41) 27- 31 87, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Theresa Mahl, Telefon (0 84 41) 27- 3 16, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für alle Neuinteressenten sowie bei weiteren Fragen stehen diese drei Behörden-Mitarbeiterinnen ebenfalls zur Verfügung, wird betont. Und so geht es dann weiter:

"Nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Maßnahmen-Konzepts für die Interessenten eines Neuabschlusses wird diesen ein Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt", erklärt das Landratsamt. "Die im Bewertungs-Blatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) übertragen. Über den iBalis-Account können die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final bestätigen." Zu beachten sei, dass auch die endgültige Beantragung über den iBalis-Account bis spätestens 22. Februar 2024 durch den Bewirtschafter erfolgen müsse.

In der Mehrfach-Antrags-Phase 2024 sei dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungs-Codes (NC) bei den für das Vertrags-Naturschutz-Programm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, könnten diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.

Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kultur-Landschafts-Programms (Kulap) und der aufgrund der gemeinsamen Agrar-Reform 2023 in der ersten Säule als Öko-Regelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.

"Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen der unterschiedlichen Förder-Programme auf die Kombinierbarkeit der Maßnahmen gelegt werden", erklärt das Landratsamt, "damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfach-Antrag-Stellung keine Unstimmigkeiten auftreten."


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