Gewürdigt werden überregionale Einzel- oder Team-Leistungen, die im vergangenen Jahr errungen worden sind. Hier die Details.
(ty) Auch heuer werden im Rahmen einer traditionellen Ehrungs-Veranstaltung des Landkreises Pfaffenhofen wieder hiesige Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet, die im vergangenen Jahr überregional erfolgreich gewesen sind. Das wurde aus dem Landratsamt angekündigt. Die Behörde bittet deshalb alle Sport- und Schützen-Vereine, die für eine Ehrung in Frage kommenden Sportlerinnen und Sportler – unter Beachtung der neuen Ehrenordnung – bis spätestens 28. Februar zu melden. "Auch Sportlerinnen und Sportler, die die Kriterien für eine Ehrung erfüllen und im Landkreis Pfaffenhofen wohnen, aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, können eine Auszeichnung beim Landratsamt selbst beantragen oder von diesem Verein beantragen lassen", wird betont.
Geehrt werden nach Angaben des Landratsamts zum Beispiel Einzel-Sportlerinnen und Einzel-Sportler, die eine bayerische Meisterschaft gewonnen haben, die bei einer deutschen Meisterschaft unter den besten fünf Akteuren gelandet sind, die bei einer Europameisterschaft unter den besten acht abgeschnitten haben, die bei einer Weltmeisterschaft unter die Top-10 gekommen sind. Ausgezeichnet werden außerdem Teams, die zum Beispiel den Aufstieg in die höchste bayerische oder deutsche Spielklasse erreicht haben. Auch, wer an olympischen Spielen teilgenommen hat, wird geehrt. Die Details sind der offiziellen Ehrenordnung des Landkreises Pfaffenhofen zu entnehmen.
Diese Ehrenordnung sowie das entsprechende Melde-Formular können im Büro des Landrats unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 94 bei Astrid Appel angefordert oder auf der Internet-Seite des Landkreises unter diesem Link abgerufen werden. Das Landratsamt stellt in seiner aktuellen Presse-Mitteilung klar: Aus organisatorischen Gründen könnten nur die Meldungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht und vom Verein abgezeichnet seien. Außerdem müssten die aufgeführten sportlichen Erfolge durch eine Kopie der Sieger-Urkunde beziehungsweise durch eine offizielle Ergebnis-Liste eines Fachverbands belegt sein.