Nach der nächtlichen Kollision bei Allershausen werden dem 40-Jährigen nun mehrere Straftaten zur Last gelegt.
(ty) Gleich mehrere Strafanzeigen kommen auf einen 40 Jahre alten Ingolstädter zu, der am Samstagmorgen gegen 4.15 Uhr auf der Autobahn A9 im Bereich von Allershausen im Landkreis Freising am Steuer eines Pkw einen Unfall gebaut hat. Wie aus dem heutigen Bericht der Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising hervorgeht, saß der Mann nicht nur besoffen am Steuer, sondern ist obendrein gar nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Außerdem flüchtete er nach der Kollision, wurde erst von den Gesetzeshütern gestoppt.
Laut Polizei war der Ingolstädter mit einem grauen Toyota auf der linken Spur der A9 in Richtung Norden unterwegs. Ungefähr zwei Kilometer nach der Ausfahrt Allershausen habe er einen grauen BMW überholt, mit dem eine 23-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt auf der mittleren Spur gefahren sei. Dabei sei der 40-Jährige mit seinem Wagen gegen den linken Außenspiegel des BMW geprallt. Verletzt worden sei bei dem Unfall niemand; an dem Pkw der Frau sei ein Sachschaden in Höhe von etwa 600 Euro entstanden. Nach Angaben der Polizei war der Crash-Verursacher bereits zuvor "aufgrund seiner starken Schlangenlinien-Fahrt" aufgefallen.
Nach dem Zusammenstoß mit dem BMW habe der Ingolstädter stark beschleunigt und versucht, zu flüchten. Der BMW-Lenkerin sei es allerdings gelungen, ihn einzuholen. Von Streifenbeamten der Freisinger Verkehrspolizei-Inspektion sei er schließlich gestoppt und einer Kontrolle unterzogen worden. Nachdem den Gesetzeshütern "deutlicher Alkohol-Geruch" aufgefallen war, habe ein durchgeführter Atem-Test einen Wert in Höhe von umgerechnet 1,68 Promille ergeben. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Verkehrsunfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.
Wie in solchen Fällen üblich, musste der Ingolstädter eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Wie sich herausgestellt habe, sei der 40-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B. "Zudem wurde ihm von der Fahrerlaubnis-Behörde das Recht untersagt, von seinem ausländischen Führerschein in Deutschland Gebrauch zu machen", so ein Polizei-Sprecher. Den Ingolstädter erwarten jetzt Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.