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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Neue Ausstellung ist eröffnet

(ty) In der städtischen Galerie von Pfaffenhofen läuft – wie angekündigt – seit dem Wochenende eine Ausstellung des bekannten hiesigen Künstlers Reiner Schlamp (Fotos). Unter dem Titel "Alles in Pastell" zeigt er im "Haus der Begegnung" am Hauptplatz neben aktuellen Arbeiten aus den Jahren 2020 bis 2023, die allesamt mit Pastellkreide auf Papier gearbeitet sind, auch einige Werke aus den 1950er-Jahren. Damit verdeutlicht diese Schau auch die künstlerische Entwicklung von Schlamp über die vergangenen Jahrzehnte. Die Ausstellung ist bei freiem Eintritt noch bis 18. Februar zu sehen: montags bis freitags von 13.30 Uhr bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 17 Uhr.

Reinhard Haiplik (ÖDP), Kultur-Referent des Stadtrats erinnerte sich bei der Vernissage an seine Schulzeit, als der heute 87 Jahre alte Schlamp sein Kunst-Lehrer war. "Es ist wirklich bewegend, dass Reiner Schlamp immer noch von solch überwältigender Schaffenskraft ist", so Haiplik. Als einer der bekanntesten und prägendsten Kunstschaffenden aus Pfaffenhofen, war Schlamp neben der Tätigkeit am Schyren-Gymnasium auch Gründungs-Mitglied des örtlichen Kunstkreises sowie der städtischen Galerie; außerdem nahm er Lehraufträge an unterschiedlichen Universitäten an. Seine Leidenschaft galt darüber hinaus viele Jahre dem Figuren-Theater.

Die angekündigte Kunst-Historikerin Karin Probst konnte wegen Erkrankung nicht an der offiziellen Ausstellungs-Eröffnung am Freitagabend teilnehmen. In ihrer Laudatio, die Sebastian Daschner von der Stadtverwaltung vortrug, geht sie unter anderem auf die vielseitige Arbeit des Künstlers, die Zusammenstellung der Werke in der Ausstellung sowie die Eigenschaften der Pastell-Malerei ein: "Charakteristisch für Reiner Schlamps Pastellbilder ist die Mischung aus Abstraktion und Realismus. Oder besser gesagt: das lebhafte Wechselspiel zwischen beiden."

Schlamps Schwiegertochter, Diana Fuchs-Schlamp, richtete im Namen des Künstlers bei der Vernissage noch einige Worte an die rund 30 Gäste: "Das Arbeiten in dieser Technik hat mir viel Freude und Lebenskraft gegeben. Ich wünsche mir und Ihnen, dass sie dies beim Betrachten meiner Bilder sehen und fühlen können". Insgesamt 43 Werke umfasst diese Ausstellung.

Stammtisch des FDP-Kreisverbands

(ty) Zum zweiten "liberalen Stammtisch" im neuen Jahr lädt der FDP-Kreisverband von Pfaffenhofen ein. Diese Veranstaltung findet am kommenden Dienstagabend, 6. Februar, im Restaurant "Mr Singh" an der Ingolstädter Straße in Pfaffenhofen statt, beginnt um 19 Uhr und steht allen Interessierten offen. "Unser Stammtisch findet regelmäßig am ersten Dienstag im Monat statt", erklärt die FDP-Kreisvorsitzende Bianca Gutöhrle. "Ich freue mich auf zahlreiches Erscheinen und einen anregenden Austausch."

TÜV für landwirtschaftliche Zugmaschinen

(ty) Zur Erinnerung: Die "TÜV Süd Auto Service GmbH" führt bekanntlich heuer ab 5. Februar wieder die Untersuchung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen im Rahmen von Sonder-Terminen im Kreis Pfaffenhofen durch. Das Landratsamt hat die entsprechenden Termine und die jeweiligen Orte bekannt gegeben. "Die Zugmaschinen-Halter werden gebeten, die zugeteilten Termine unbedingt einzuhalten, um unnötige Stauungen zu vermeiden", heißt es aus der Landkreis-Behörde. "Bei diesen Terminen werden auch Zugmaschinen bis 40 km/h und ungebremste Anhänger überprüft." Es werde darum gebeten, bei allen Fällen die Zulassungs-Bescheinigung I (Fahrzeugschein) mitzubringen. Hier finden Sie alle Termine und Daten im Überblick: TÜV-Termine für landwirtschaftliche Zugmaschinen im Kreis Pfaffenhofen

Geh- und Radweg weiterhin gesperrt

(ty) Der Geh- und Radweg entlang der Schrobenhausener Straße (Staatsstraße 2045) im Stadtgebiet von Pfaffenhofen muss noch bis voraussichtlich 29. März dieses Jahres gesperrt bleiben. Das wurde am heutigen Dienstag aus dem Landratsamt mitgeteilt. Als Grund für diese Behinderungen werden Verlegungs-Arbeiten für den Strom-Anschluss von der Behörde genannt. "Benutzerinnen und Benutzer des Geh- und Radwegs können im Bauabschnitt 1 über die Niederscheyerer Straße und im Bauabschnitt 2 über die Dr.-Bergmeister-Straße ausweichen", heißt es aus dem Landratsamt. 

Pflege-Eltern gesucht: Morgen Info-Termin

(ty) "Die Erziehung und Versorgung eines Kindes ist zweifelsohne eine Herausforderung", heißt es aus dem Landratsamt von Freising. Extreme Überforderung der Eltern könne zu Vernachlässigung, Gewalt und Misshandlungen gegenüber den Kindern führen. In schwierigen Lebenssituationen bräuchten Familien manchmal Unterstützung. Reichten ambulante und intensive Hilfsangebote der Jugendhilfe nicht mehr aus, könne die Vermittlung des Buben oder Mädchens in eine Pflegefamilie die geeignete Form der Hilfe zur Erziehung darstellen. Das Landratsamt von Freising sucht vor diesem Hintergrund nach Pflegeeltern, die bereit sind, ein Kind aufzunehmen. 

Familien, die sich dafür interessieren, ein Pflegekind aufzunehmen, haben im Rahmen einer Info-Veranstaltung am morgigen Mittwoch, 31. Januar, die Gelegenheit, sich näher zu informieren, sich mit anderen Pflegeeltern auszutauschen. Die Veranstaltung findet um 16 Uhr in der Kloster-Bibliothek des Landratsamts von Freising statt. 

"Kinder aus schwierigen Familien-Verhältnissen haben häufig schon unzuverlässige Beziehungen, einschneidende Beziehungs-Abbrüche und traumatische Erfahrungen erlebt und dadurch entsprechende Entwicklungs-Verzögerungen und Verhaltens-Auffälligkeiten im sozialen Miteinander entwickelt", so die Behörde. Diese Kinder benötigten neben einem überschaubaren Alltag die besondere Aufmerksamkeit der Pflege-Eltern, deren Zuwendung und Unterstützung hinsichtlich ihrer persönlichen Bedürfnisse und ihres Förderbedarfs. Neben der Fürsorge benötigten die Kinder für ihre weitere Entwicklung verlässliche Beziehungen sowie für ihren weiteren Lebensweg positive prägende Erfahrungen.

Im Rahmen einer Vollzeitpflege bestehe eine enge Kooperation der Pflegeeltern mit Fachkräften des Pflegekinder-Dienstes und mit weiteren Fachkräften im Bereich der Förderung der Kinder. "Da Pflegekinder zwei Familien haben, ihre Herkunfts- und ihre Pflegefamilie, soll der Kontakt zur eigenen Familie während des gesamten Pflege-Verhältnisses aufrecht erhalten bleiben." Die Dauer der Unterbringung eines Kindes richte sich nach der Situation von dessen Eltern. "Bei Verbesserung deren eigener Lebenssituation und Wiederherstellung ihrer Erziehungsfähigkeit kann das Kind zu ihnen zurückkehren."

Gericht bestätigt Leinenzwang für "Loisl" und "Schnipsi"

(ty) Wie am heutigen Dienstag bekannt gegeben worden ist, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschlüssen vom 22. Januar den für zwei große Hunde aus dem Landkreis Günzburg angeordneten Leinenzwang bestätigt. Der Kläger ist den Angaben zufolge Halter zweier Hunde namens "Loisl" und "Schnipsi". Mit Bescheiden aus dem Februar vergangenen Jahres hatte die Verwaltungs-Gemeinschaft als örtlich zuständige Sicherheits-Behörde für die beiden Vierbeiner einen Leinenzwang angeordnet. Begründet worden war dieser unter anderem damit, dass die Hunde nach Aussagen mehrerer Betroffener frei herumlaufen würden.

Die vom Kläger gegen den Leinenzwang erhobenen Klagen waren vom Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteilen vom 18. Juli vergangenen Jahres abgewiesen worden. Hiergegen stellte der Kläger beim BayVGH dann Anträge auf Zulassung der Berufung. Der BayVGH hat nach heutigen Angaben die Anträge abgelehnt und die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt. Gründe, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigen würden, lägen nach Ansicht des BayVGH nicht vor, wurde dazu erklärt. Es bestünden insbesondere keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg. Der Einwand des Klägers, die Hunde seien ungefährlich, greife nicht durch.

Nach ständiger Rechtsprechung des BayVGH gehe von freilaufenden großen Hunden auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikums-Verkehr in der Regel eine konkrete Gefahr für Eigentum und Gesundheit Dritter aus. Der Leinenzwang sei deshalb bereits allein wegen der Größe der Hunde gerechtfertigt. Grund für die Unterscheidung nach der Größe sei, dass es bei großen unangeleinten Hunden in Wohngebieten regelmäßig mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu unvorhergesehenen Reaktionen von Menschen oder Hunden und damit zu erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit kommen könne.

Der Feststellung, dass es sich hier um große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern handele, habe der Kläger nicht in Zweifel gezogen. Ein Einschreiten sei bei einem der Hunde auch deshalb geboten gewesen, weil es im November 2022 zu einem Beiß-Vorfall gekommen sei. Bei beiden Hunden habe somit eine konkrete und nicht bloß abstrakte Gefahr für die Gesundheit Dritter vorgelegen. Durch die Beschlüsse des BayVGH werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg rechtskräftig.

Rekord-Beschäftigung in Bayern

(ty) Laut aktueller Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik hat die Beschäftigung im Freistaat im vergangenen Jahr mit mehr als 7,88 Millionen erwerbstätigen Personen erneut ein neues Rekord-Niveau erreicht. Der bisherige Höchststand aus dem Vorjahr wurde demnach um mehr als 74 000 Menschen übertroffen. Anders gesagt: Noch nie gingen mehr Leute in Bayern einer Erwerbstätigkeit nach als im abgelaufenen Jahr (siehe auch Tabelle unten).

Der Arbeitsmarkt zeigte sich nach Erkenntnissen der Behörde trotz Konjunktur-Flaute und Arbeitskräfte-Mangels vergleichsweise stabil. Drei Viertel der bundesdeutschen Länder konnten den Angaben zufolge Zuwächse bei der Zahl der erwerbstätigen Personen verzeichnen – nur drei ostdeutsche Länder mussten Einbußen hinnehmen. Besonders deutlich stieg die Beschäftigung in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 1,6 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent. Danach folgten die Flächenländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit jeweils 1,0 Prozent, die damit ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt (0,7 Prozent) lagen.

Die Entwicklung in Bayern zeigt somit seit 2005 einen stetigen Aufwärtstrend, unterbrochen nur vom ersten Pandemie-Jahr 2020, gefolgt von einer leichten Erholung schon im Jahr 2021. Das Vor-Pandemie-Niveau an Erwerbstätigen des Jahres 2019 wurde bereits im Jahr 2022 wieder übertroffen. Dieser Aufwärtstrend hat sich nun im Jahr 2023 fortgesetzt.


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