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22-Jähriger verlor die Kontrolle über seinen Audi, krachte in die Leitplanke und gegen einen anderen Pkw. Nun geht es um Verkehrs-Gefährdung.

(ty) Ein alkoholisierter Pkw-Lenker hat am gestrigen Abend im Gemeinde-Gebiet von Reichertshofen auf der Autobahn A9 einen Verkehrsunfall gebaut, der für ihn empfindliche Konsequenzen haben dürfte. Der 22-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt verlor die Herrschaft über seinen Audi: Er krachte erst in die Leitplanke und dann gegen einen anderen Wagen. Weil der junge Mann laut Polizei zirka 0,48 Promille intus hatte, wurde sein Führerschein gleich einkassiert. Außerdem blüht ihm nun ein Strafverfahren; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Aber der Reihe nach.

Der Unfall, der weitaus schlimmer hätte ausgehen können, passierte gegen 20.40 Uhr. Nach Angaben der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt war der 22-Jährige mit seinem Audi-A5 auf der linken Spur der A9 in Richtung Norden unterwegs. Kurz nach der Autobahn-Anschlussstelle Langenbruck habe er – laut Zeugen-Aussagen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit – die Kontrolle über sein Auto verloren. Sein Wagen sei jedenfalls ins Schleudern geraten und zunächst mit der Mittel-Leitplanke kollidiert. Danach sei der Audi mit einem anderen Pkw zusammengestoßen, der auf der rechten Spur unterwegs gewesen sei. 

Verletzt wurde laut heutiger Mitteilung der Polizei zum Glück niemand. Der an den beiden Unfall-Autos sowie an der Leitplanke entstandene Sachschaden wurde von den angerückten Streifenbeamten auf insgesamt ungefähr 13 000 Euro beziffert. Während der polizeilichen Maßnahmen zur Unfall-Aufnahme waren die linke und die mittlere Spur der Autobahn in Richtung Nürnberg gesperrt. Es sei aber dennoch lediglich zu einem "geringen Rückstau" gekommen. Vor Ort im Einsatz waren auch die Feuerwehren aus Wolnzach und Eschelbach. 

Ein Atem-Test habe bei dem 22-jährigen Crash-Verursacher einen Wert von umgerechnet etwa 0,48 Promille ergeben. Bei Ausfall-Erscheinungen oder zum Beispiel bei einem Unfall droht bekanntlich bereits ab 0,3 Promille strafrechtlicher Ärger. Laut Polizei wurde gegen den jungen Mann strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol eingeleitet. Deshalb musste der Unfall-Fahrer auch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei aufgrund des dringenden Verdachts auf die genannten Straftat der Führerschein beschlagnahmt worden. 


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