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Bis zu 1000 Euro können im Einzelfall für unentschuldigtes Fernbleiben fällig werden. Im vergangenen Jahr kamen rund 21.000 Euro zusammen. Wann und wie Blaumachen geahndet wird sowie weitere Details lesen Sie hier.

(ty/zel) Schulschwänzen im Kreis Pfaffenhofen kann ein teurer Spaß werden! Nicht nur, weil man einiges verpasst, sondern weil unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im vergangenen Jahr hat die Kommunal-Aufsicht am hiesigen Landratsamt nach eigenen Angaben insgesamt 150 Bußgeld-Bescheide (Vorjahr: 151) wegen Schul-Versäumnissen erlassen – unterm Strich wurden dabei Bußgelder in Höhe von rund 21 000 Euro fällig (Vorjahr: 26 000 Euro). Aber wann und wie wird Schulschwänzen geahndet? Wir fassen zusammen.

Wie eine Sprecherin der Pfaffenhofener Kreisbehörde gegenüber unserer Zeitung erklärt, wird das Landratsamt von der jeweiligen Schule ab dem dritten Tag des unentschuldigten Fehlens eines Schülers informiert. Dann erfolge eine Anhörung: Der Schüler oder dessen Eltern könnten dann darlegen, aus welchem triftigen Grund unentschuldigt gefehlt worden sei – zum Beispiel könne auch noch nachträglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Wenn allerdings kein triftiger Grund für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht vorliege, dann ergehe ein Bußgeld-Bescheid. Und wie teuer wird's dann? "Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Konstellation im Einzelfall bis zu 1000 Euro betragen", erklärt die Behörde. 

Unterschieden werde bei der Berechnung der Geldbuße bei Schülern zwischen der erstmaligen Anzeige und wiederholten Anzeigen über Fehltage. Solange eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler noch keine 14 Jahre alt sei, werde nur gegen einen Erziehungs-Berechtigten ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet.

"Sobald die Schülerinnen und Schüler das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird gegen die Schüler selbst und an den Erziehungs-Berechtigten jeweils ein Bußgeld-Bescheid zugestellt", heißt es weiter. Bei Schülern ab einem Alter von 18 Jahren ergehe der Bescheid nur an den mutmaßlichen Schulschwänzer selbst. 

Ein Bußgeld werde bei unentschuldigten Fehlzeiten ab dem dritten Fehltag fällig. Bei geringeren Fehlzeiten gebe es Verwarnungen, die – je nach Einzelfall – mit oder ohne Verwarngeld ausgesprochen werden. 

Und was passiert, wenn man die verhängte Geldbuße nicht bezahlt? Bei Bußgeld-Bescheiden gegen Schüler, wird laut Landratsamt ein Antrag auf Vollstreckung beim Jugend-Gericht gestellt. Dieses ordne mit Beschluss je nach Sachlage alternativ die Ableistung mittels Sozialstunden oder eben die Zahlung an.

"Wird diesen Anordnungen nicht nachgekommen, kann als letztes Mittel auch die Verhängung eines Jugend-Arrestes erfolgen", stellt die Landkreis-Behörde klar. Wenn ein Erziehungs-Berechtigter die verhängte Geldbuße nicht bezahlt, wird nach Angaben des Landratsamts dementsprechend ein Antrag auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht gestellt.

Von den eingangs genannten 150 Bußgeld-Bescheiden über insgesamt 21 000 Euro, die im vergangenen Jahr von der Pfaffenhofener Behörde verschickt worden sind, ergingen übrigens 88 an die Schüler selbst. Die übrigen 62 wurden den jeweiligen Erziehungs-Berechtigten zugestellt. Diese Zahlen hat Siegfried Emmer, der Leiter der Kommunal-Aufsicht am Landratsamt, offiziell bekanntgegeben.

Betroffen waren seinen Worten zufolge 70 Berufsschüler und 18 Mittelschüler – ergibt zusammen die genannten 88 Pennäler, denen ein Bußgeld-Bescheid ins Haus geflattert ist. Von diesen 88 Personen waren laut Mitteilung der Behörde 73 männlich und 15 weiblich – 58 Prozent haben den Angaben zufolge eine ausländische Staatsangehörigkeit, 42 Prozent sind deutsche Schüler.

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 – also fünf Jahre zuvor – waren 200 Bußgeld-Bescheide über insgesamt 24 000 Euro verschickt worden. Davon ergingen 141 an die Schüler selbst, 59 wurden den jeweiligen Erziehungs-Berechtigten zugestellt. Betroffen waren damals 105 Berufsschüler, 26 Mittelschüler, ein Gymnasiast, drei Realschüler und sechs Berufsoberschüler – ergibt zusammen die genannten 141 Pennäler, die ein Bußgeld-Bescheid erreichte. Von diesen 141 Schülern waren laut Behörde 109 männlich und 32 weiblich – knapp 62 Prozent hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit und gut 38 Prozent waren deutsche Schüler.


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