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Nach dem Crash in Karlsfeld blühen ihm Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

(ty) Ein nicht unerheblich alkoholisierter Radler hat am gestrigen Nachmittag in Karlsfeld (Landkreis Dachau) durch eine Vorfahrts-Missachtung einen Verkehrsunfall verursacht und ist mit einem Auto kollidiert. Nach dem Crash ließ der 46-Jährige seinen Drahtesel einfach liegen und machte sich zu Fuß aus dem Staub. Allerdings wurde er von dem Pkw-Lenker (40) und einem Passanten gefasst. Jetzt hat er sich strafrechtlich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie angesichts des Alkohol-Unfalls obendrein wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu verantworten. 

Der Unfall geschah gegen 15.30 Uhr auf der Zugspitzstraße. Der 40 Jahre alte Autofahrer, der in Karlsfeld wohnt, war nach Angaben der Polizei hier mit seinem BMW unterwegs und wollte dann nach links auf die Bayernwerkstraße abbiegen. Zugleich sei der 46-jährige Pedalritter auf dem für Radler freigegebenen Gehweg der Bayernwerkstraße gefahren. Er habe an der Einmündung zur Zugspitzstraße den vorfahrtsberechtigten, von rechts kommenden BMW übersehen. Daraufhin sei es zum Zusammenstoß gekommen.

Verletzt worden sei bei der Kollision niemand, an dem Auto sei ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 1000 Euro entstanden. "Der Radfahrer flüchtete daraufhin zu Fuß, wobei er sein Fahrrad an der Unfallstelle zurückließ", heißt es im Bericht der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Dachau. "Jedoch konnte er vom Geschädigten sowie einem unbeteiligten Passanten unweit der Unfallstelle bis zum Eintreffen der verständigten Polizeibeamten festgehalten werden." Der Grund für die Flucht des 46-Jährigen sei dann schnell gefunden gewesen, so die Gesetzeshüter. 

Der in München wohnende Radfahrer war laut Polizei alkoholisiert. Bei ihm sei ein Wert in Höhe von umgerechnet mehr als 0,6 Promille festgestellt worden. Er wurde daraufhin von den Streifenbeamten mit zur Polizei-Dienststelle genommen. Dort hatte er, wie in solchen Fällen üblich, auch eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Auf ihn komme jetzt ein Strafverfahren wegen der Unfallflucht sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu.


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