Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Ereignisreiches Jahr für Hohenwarter Feuerwehr
(ty) Die Feuerwehr von Hohenwart hat bei der jüngsten Hauptversammlung auf ein ereignisreiches vergangenen Jahr zurückgeblickt – im Mittelpunkt standen das Fest-Wochenende anlässlich des 150-jährigen Bestehens im September sowie der Landkreis-Feuerwehrtag im Mai. Anna Amesreiter, die Vorsitzende des Feuerwehr-Vereins begrüßte neben zahlreichen aktiven und passiven Mitgliedern auch Kreisbrandrat Christian Nitschke, Kreisbrandinspektor Roland Müller und Kreisbrandmeister Stefan Nitschke sowie Vize-Bürgermeister Thomas Rolnik.
Neben den beiden genannten Highlights und den damit verbundenen Vorbereitungen gab es noch etliche weitere Vereins-Termine; zum Beispiel das Faschingstreiben im Feuerwehrhaus, die Teilnahme an der Ramadama-Aktion, an der Florians-Messe und am Genussmarkt. Kommandant Franz Amesreiter berichtete außerdem von 64 Einsätzen, zu denen die Feuerwehr von Hohenwart im vergangenen Jahr gerufen worden war. Die Bandbreite reichte von technischen Hilfeleistungen wegen Unwetter-Schäden über Lösch-Maßnahmen bis hin zur Unterstützung des Rettungsdienstes.
Neben den allgemeinen Monats-Übungen standen zusätzliche Einheiten auf dem Programm – zum Beispiel das Training für die Leistungs-Prüfung "Die Gruppe im Lösch-Einsatz", die dann auch von 24 Floriansjünger abgelegt wurde, oder das Ausarbeiten von Vorführungen beim Landkreis-Feuerwehrtag.
Unter der Leitung von Martin Lang, der zum Jahreswechsel nach langjährigem Engagement an Tobias Zagler übergeben hat, übten die insgesamt 24 Atemschutzgeräte-Träger den Umgang mit den Atemluft-Flaschen und die Personen-Rettung aus verrauchten Räumen. Zagler wurde als als neuer Atemschutz-Verantwortlicher zum Hauptlöschmeister ernannt. Auch zum Thema Absturz-Sicherung hatte es spezielle Übungen gegeben.
Vize-Bürgermeister Rolnik und Kreisbrandrat Nitschke unterstrichen die Bedeutung der Nachwuchs-Arbeit. Für diese zeichnet bei der Hohenwarter Feuerwehr derzeit Jugendwart Christoph Schartel verantwortlich. Die Gruppe umfasst derzeit acht Teenager ab 14 Jahren. Nach dem Kassen-Bericht von Andreas Peyerl, der laut Kassen-Prüfer-Angaben herausragende Arbeit geleistet hat, und der Entlastung des Vorstand-Gremiums stand die Neuwahl der Kassen-Prüfer auf der Agenda: Christina Schartel und Stefan Irnhauser wurden einstimmig wiedergewählt.
Thomas Schmid und Alois Schmid hatten im vergangenen Jahr ihren 60. Geburtstag gefeiert. Die für den aktiven Feuerwehr-Dienst maßgebliche Altersgrenze von 65 Jahren hat Johann Schmal erreicht. Für zehn Jahre bei der Feuerwehr wurden Benedikt Wiesender und Philipp Kronthaler geehrt. 25-jähriges Dienstjubiläum feierten Stefan Irnhauser, Christian Schweiger und Andreas Peyerl. Anna Amesreiter wurde für 30 Jahre im aktiven Dienst geehrt. Ehren-Kommandant Georg Schober wurde für 60-jährige Vereins-Mitgliedschaft gewürdigt.
"Café Vergissmeinnicht"
(ty) Die Alzheimer-Gesellschaft im Landkreis Pfaffenhofen (Selbsthilfe Demenz) lädt für den kommenden Samstag, 2. März, wieder zum "Café Vergissmeinnicht" ein. Diese Veranstaltung findet im Hofberg-Saal in Pfaffenhofen statt, beginnt um 15 Uhr und dauert bis zirka 17 Uhr. "Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen sind sehr herzlich zu einer gemütlichen Runde mit Kaffee eingeladen", heißt es in der Ankündigung. Versprochen wird außerdem: "Zur Unterhaltung lassen wir uns immer etwas Besonderes einfallen." Damit die Kuchen-Bäckerinnen besser planen könnten, werde um eine Anmeldung gebeten; telefonisch unter der Rufnummer 01 51 - 57 61 08 25 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Gratis-Vortrag über Pflege-Begutachtung
(ty) Ein kostenloser Vortrag mit dem Titel "Keine Angst vor Pflege-Begutachtung" findet am morgigen Mittwoch, 28. Februar, in Pfaffenhofen statt. Die Veranstaltung im Hofberg-Saal beginnt um 18.30 Uhr und dauert bis etwa 19.30 Uhr. Eine Anmeldung sei nicht erforderlich, heißt es aus dem Landratsamt. Rico Stein, Pflegefachkraft am Pflege-Stützpunkt des Landkreises Pfaffenhofen, werde an diesem Abend zentrale Fragen beantworten "und damit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Unsicherheiten und Ängste im Hinblick auf die Pflege-Begutachtung nehmen".
Die Pflege-Begutachtung durch den "Medizinischen Dienst" sei für viele potenziell pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige eine herausfordernde Situation, heißt es zum Hintergrund. Was ist eine Pflege-Begutachtung? Ab wann ist jemand pflegebedürftig nach dem SGB XI? Wie ist das Begutachtungs-iInstrument aufgebaut? Wie läuft eine Pflege-Begutachtung ab? Wie sind die Bearbeitungs-Fristen des "Medizinischen Dienstes" und der Pflegekassen? Wie erfolgt die Beantragung eines Pflege-Grades? Darauf werden Antworten versprochen. Es handele sich um eine Kooperations-Veranstaltung von Pflege-Stützpunkt und Landkreis-VHS.
Morgen ist Kreisbauerntag
(ty) Manfred König, der Pfaffenhofener Landkreis-Obmann des bayerischen Bauernverbands (BBV), lädt für den morgigen Mittwoch, 28. Februar, zum traditionellen Kreisbauerntag ein. Dieser findet im "V-Heim" an der Leitlhöhe 1 in Schweitenkirchen statt und beginnt um 19 Uhr; Einlass ist ab 18.30 Uhr. Zu Gast ist diesmal kein geringerer als der Präsident des BBV, Günther Felßner. Er wird der Ankündigung zufolge ein Impuls-Referat halten zum Thema "Vielfältig, kreativ, innovativ – Bauern-Familien gestalten Zukunft!". Anschließend werde Felßner mit dem Publikum diskutieren.
Dem Programm zufolge wird die Veranstaltung eröffnet vom Landkreis-Obmann Manfred König, der auch für die CSU im Pfaffenhofener Kreistag sitzt. Nach der Begrüßung stehen Grußworte auf der Agenda, ehe BBV-Präsident Felßner ans Rednerpult tritt. Nach seinem Vortrag und der Diskussion werden Landwirschafts-Meister geehrt. Das Schlusswort spricht Siegfried Ederer, der stellvertretende Landkreis-Obmann des BBV. Für die musikalische Unterhaltung sorgen die "Klosterswinger".
Künftig wieder im 20-Minuten-Takt
(ty) Ab März wird an Samstagen auf der MVV-Expressbus-Linie X800 wieder im 20-Minuten-Takt gefahren. "Als eine der Expressbus-Ringlinien schafft sie eine schnelle und direkte Verbindungen zwischen den Schnellbahn-Ästen", erklärt das Landratsamt von Dachau. Für zahlreiche Fahrgäste entfalle damit der Umweg über die Münchner Innenstadt. "Gerade Pendler haben damit eine sehr attraktive Alternative zum Auto", wird betont. In den vergangenen Monaten hatte wegen Busfahrer-Mangels die Taktung an den Samstagen auf den Sonntags- und Feiertags-Modus (60-Minuten-Takt) reduziert werden müssen.
Ab 2. März verkehre die Linie nun wieder montags bis einschließlich samstags jeweils durchgängig von 5 Uhr bis 22 Uhr im 20-Minuten-Takt, so das Landratsamt. Die Linie X800 biete eine umsteigefreie Querverbindung zwischen den S-Bahn-Linien S2 in Dachau, S3 in Esting und S4 in Buchenau. Gleichzeitig verbinde sie Arbeitsplatz-Standorte in den Kreisstädten, ebenso wie die Gewerbe-Gebiete in Geiselbullach und Bergkirchen. Weitere Informationen sind unter www.mvv-muenchen.de oder in der MVV-App abrufbar.
Drohnen-Einsatz zur Beitrags-Erhebung ist rechtswidrig
(ty) Wie heute bekannt gegeben worden ist, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 15. Februar die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn zurückgewiesen und die geplante Drohnen-Befliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft. Dieser Beschluss ist laut Presse-Mitteilung des des BayVGH unanfechtbar.
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit plante ursprünglich für Oktober vergangenen Jahres eine Drohnen-Befliegung verschiedener Wohngrundstücke, um die Geschossfläche der dort vorhandenen Gebäude zu bestimmen. Die dadurch erlangten Daten sollten zur Berechnung des so genannten Herstellungs-Beitrags dienen, der für den Anschluss von Grundstücken an die gemeindliche Abwasser-Entsorgung erhoben wird. Nachdem der Antragsteller, dem ein Wohngrundstück im Stadtgebiet gehört, über die geplante Drohnen-Befliegung informiert worden war, wandte er sich an das Verwaltungsgericht München, das seinem Eil-Antrag stattgab. Gegen diesen Beschluss legte die Stadt dann Beschwerde zum BayVGH ein.
Der BayVGH wies die Beschwerde der Stadt zurück. Dem Antragsteller stehe ein Unterlassungs-Anspruch zu, der eine Drohnen-Befliegung seines Grundstücks verbiete. Für die geplante Maßnahme fehle es bereits an einer Rechtsgrundlage. Hierfür könne insbesondere nicht die Generalklausel des bayerischen Datenschutz-Gesetzes herangezogen werden. Diese lässt eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zu, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist. Die Vorschrift erlaube eine Erhebung personenbezogener Daten jedoch nur dann, wenn es sich um einen geringfügigen Eingriff in die Rechte der betroffenen Person handele.
Der Einsatz der Drohne stelle aber einen erheblichen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers dar. Auch wenn das Wohngebäude von außen aufgenommen werde, sei die schützenswerte Privatsphäre betroffen. Denn mit der Drohne könnten Aufnahmen von zur Wohnung zählenden Terrassen, Balkonen oder Gartenflächen hergestellt werden. Zudem könnten die sich dort aufhaltenden Personen fotografiert werden. Weiter sei nicht auszuschließen, dass durch Glasflächen auch Innenräume erfasst würden.
Firmen beklagen hohen Datenschutz-Aufwand
(ty) "Sechs Jahre nach Inkraft-Treten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) empfindet die große Mehrheit der Unternehmen im Freistaat die EU-weiten Regeln vor allem als Bürokratie-Treiber", heißt es von der IHK für München und Oberbayern. 81 Prozent der bayerischen Unternehmen beklagen laut einer Umfrage des bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) einen hohen oder extrem hohen Aufwand bei der DSGVO-Umsetzung. "Gleichzeitig kritisieren viele Betriebe eine große Rechtsunsicherheit, da es selbst innerhalb Deutschlands verschiedene Auslegungen durch die zuständigen Aufsichts-Behörden der Bundesländer gibt", sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.
"Die Unternehmen brauchen praktikable und einfach umsetzbare Regelungen, wenn die EU tatsächlich weltweit Vorreiter und Vorbild beim Datenschutz sein will", so Gößl. In diese Richtung müsse der Gesetzgeber tätig werden, wenn die DSGVO in den kommenden Monaten turnusmäßig in Brüssel auf den Prüfstand gestellt werde. "Zu begrüßen wäre ein risikobasierter, an Unternehmens-Größe und Art der Datenverarbeitung orientierter Ansatz, der insbesondere kleine Unternehmen vor unverhältnismäßigen Dokumentations-, Informations- und Nachweis-Pflichten schützt, Haftungsfragen rechtssicher klärt und wirksam vor rechtsmissbräuchlichen Schadenersatz-Ansprüchen schützt."
Besonders aufwändig sind laut BIHK-Umfrage das Erstellen und die fortdauernde Pflege von Verarbeitungs-Verzeichnissen für alle Unternehmens-Prozesse, in denen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Auf Platz zwei folge das Erstellen und Umsetzen von Daten-Lösch-Konzepten, an dritter Stelle rangieren für die Unternehmen die Datenschutz-Informations-Pflichten. Der BIHK kritisiert zusätzlich, dass neben der DSGVO ein Wildwuchs an EU-Regulierungen der Datenökonomie drohe, der nicht mehr überschaubar und teilweise widersprüchlich sei. Zu nennen seien hier unter anderem der "Artificial Intelligence Act", der "Data Act" und der "Data Governance Act".