39-Jähriger meldete sich gestern bei der Bundespolizei am Münchener Hauptbahnhof. Gegen ihn lagen zwei Vollstreckungs-Haftbefehle und zwölf Aufenthalts-Ermittlungen vor.
(ty) Einen ungewöhnlichen Besuch hat gestern die Wache der Bundespolizei am Münchener Hauptbahnhof erhalten. Gegen ihn liege ein aktueller Vollstreckungs-Haftbefehl vor, begründete ein 39-Jähriger sein Kommen gegenüber den Beamten. Die staunten nicht schlecht, denn was der aus Ostfriesland stammende Mann erzählte, stellte sich als ziemlich untertrieben heraus. Tatsächlich gebe es nicht zur zwei solcher Haftbefehle, sondern auch zwölf Aufenthalts-Ermittlungen gegen den deutschen Staatsangehörigen, berichtet heute die Bundespolizei, die ihre Presse-Mitteilung zu dem Fall süffisant auch mit "Vierzehn auf einen Streich" betitelt.
Er sei gerade von einem längeren Auslands-Aufenthalt zurückgekehrt, erklärte der Ostfriese dem Polizei-Bericht zufolge, als er gegen 6.45 Uhr in der Dienststelle der Bundespolizei erschien. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Mannes habe man das ganze Ausmaß der gegen ihn laufenden Maßnahmen entdeckt. Neben zwei Vollstreckungs-Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Aurich lagen demnach auch zwölf so genannte Aufenthalts-Ermittlungen gegen ihn vor. Darunter versteht man eine Personen-Fahndung mit dem Ziel, eine ladungsfähige Anschrift zu gewinnen.
"In einem Fall wurde der Mann wegen Betruges zu 2679 Euro oder einer Ersatz-Freiheitsstrafe von 42 Tagen verurteilt. Im zweiten Fall erging ein Urteil wegen Erschleichens von Leistungen über eine Geldstrafe von 477 Euro, ersatzweise 19 Tage Haft", berichten die Ordnungshüter. Die Gesamtstrafe belaufe sich somit auf 3156 Euro oder 61 Tage Ersatz-Freiheitsstrafe. Da der Mann die Summe nicht habe aufbringen können, sei er in die Justizvollzugsanstalt gebracht worden. "Damit konnten die Beamten auch seinen Aufenthalt für die nächsten Monate an die suchenden Stellen weiterleiten", merkt die Bundespolizei am Ende ihres Berichts ironisch an.