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Die Stadtverwaltung verschickt seit heute Fragebögen. Es geht auch um die Lage, Größe, und Ausstattung sowie um Art und Alter des Gebäudes.

(ty) "Um das Mietpreis-Gefüge in Pfaffenhofen weiterhin transparent zu gestalten, eine wichtige Orientierungshilfe über Miethöhen im Stadtgebiet zu geben und einem weiteren rasanten Anstieg der Mietpreise gegenzusteuern", lässt die Stadt-Verwaltung laut aktueller Mitteilung den Mietspiegel neu erstellen. "Dafür werden möglichst viele aktuelle Daten und Zahlen benötigt", heißt es aus dem Rathaus. Ab dem heutigen Freitag verschicke man deshalb Fragebögen an insgesamt rund 8000 Haushalte. 

"Dieses Schreiben geht an bestimmte Mieter in der Stadt und den größeren Ortsteilen", wird erklärt. Die Kreisstadt führt nach Angaben aus der Verwaltung im Zuge der Neuerstellung des Mietspiegels eine Kombination aus Brief- und Online-Befragung durch. Klargestellt wird: "Nach Art. 238 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – Mietspiegelreform-Gesetz (MsRG) besteht eine Verpflichtung, den Fragebogen zu beantworten." Bis spätestens 6. Mai müssten die Fragebögen an die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen zurückgeschickt werden. 

Für eine repräsentative Erfassung eines Gebiets sei eine Mindestzahl an Rückmeldungen erforderlich; deshalb könnten kleinere Ortsteile nicht in die Umfrage mit einbezogen werden. Nachdem der Mietspiegel letztmals im Jahr 2020 erstellt sowie im Jahr 2022 fortgeschrieben worden war, sei nun eine Neuerstellung erforderlich. Mit der Erstellung des Mietspiegels habe man das "Institut für empirische Marktanalysen" (EMA) aus Sinzing beauftragt. Der Fragebogen sei in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Mieterverein sowie dem örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein (HWG) ausgearbeitet worden.

Themen der Befragung sind laut Stadtverwaltung neben der Höhe der jeweiligen Miete unter anderem auch die Lage der Mietobjekte, sowie Größe und Ausstattung, die Art und das Alter des Gebäudes. Der Mietspiegel solle eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage darstellen. "Er bildet somit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreis-Gestaltung", fasst die Stadtverwaltung zusammen. 


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