31-Jähriger hatte knapp 1,4 Promille, als er heute Nacht im Kreis Freising die Kontrolle über seinen Fiat verlor. Führerschein beschlagnahmt.
(ty) Ein betrunkener Pkw-Lenker hat in der Nacht zum heutigen Montag in Fahrenzhausen (Landkreis Freising) einen schweren Verkehrsunfall gebaut und ist jetzt seinen Führerschein los. Von der Polizei konnte bislang rekonstruiert werden, dass der 31-Jährige mit dem Auto auf der Hauptstraße in südlicher Richtung unterwegs war und dabei nach rechts von der Strecke abkam. Daraufhin habe er zwei am Fahrbahnrand abgestellte Mercedes touchiert. "Danach kollidierte er noch mit einem neben der Straße befindlichen, größeren Stein in einem Grünstreifen, woraufhin sich der Fiat überschlug und schließlich auf dem Dach und auf der Straße zum Liegen kam."
Die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Neufahrn bei Freising war nach eigenem Bekunden gegen 2.20 Uhr von dem Unfall in Kenntnis gesetzt worden. Vor Ort stießen die angerückten Streifenbeamten dann nicht nur auf das Fiat-Wrack, sondern auch auf den mutmaßlichen Unfall-Fahrer. Der 31-Jährige habe leichte Verletzungen aufgewiesen. Er sei vom hinzugerufenen Rettungsdienst ins Klinikum nach Freising gebracht worden. Dort hatte er auch eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Zuvor hatte laut Polizei ein Alko-Test einen Wert in Höhe von umgerechnet fast 1,4 Promille ergeben. Auch die Feuerwehr war an der Unfallstelle im Einsatz.
Der bei dem Crash-Geschehen entstandene Sachschaden wurde von Streifenbeamten auf insgesamt 10 000 Euro geschätzt. Der Führerschein des 31-Jährigen sei beschlagnahmt worden. Den wird der Rausch- und Unfall-Fahrer wohl so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihn erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfuss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.