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Vier junge Leute kassierten in Dachau Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen-Gesetz. Einer von ihnen steuerte zudem trotz Fahrverbots ein Auto.

(ty) Mit verbotenen Schieß-Übungen haben sich am späten gestrigen Nachmittag in Dachau vier junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren jeweils eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz eingehandelt. Auf einen von ihnen kommt außerdem eine weitere Strafanzeige zu: Laut Polizei steuerte er nämlich den Pkw, mit dem das Quartett unterwegs war, obwohl gegen ihn ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand. Sein Führerschein sei von den Einsatzkräften beschlagnahmt worden. Er müsse sich nun obendrein wegen des Fahrens trotz Fahrverbots verantworten.

Die örtliche Polizeiinspektion war nach eigenem Bekunden gegen 17.30 Uhr darüber informiert worden, dass auf einem Parkplatz im Bereich von Schleißheimer Straße und Theodor-Heuss-Straße mehrere Personen mit Kurzwaffen hantieren und auch Schüsse abgeben. Zufällig befanden sich Beamte vom so genannten Unterstützungs-Kommando der Polizei (USK) in der Nähe. Von diesen seien die vier jungen Männer aus Dachau dann wenig später angehalten worden, als sie in einem Pkw den Parkplatz verlassen wollten. "Zuvor hatten sie noch erfolglos versucht, sich einer der mitgeführten Waffe in einem Gebüsch zu entledigen", meldet die Polizei.

Bei den vier Leuten seien drei CO2-Faustfeuerwaffen gefunden worden. "Diese sind geeignet, mittels Gas-Kartuschen kleine Metall-Kügelchen zu verschießen, und sind rein optisch quasi nicht von scharfen Schusswaffen zu unterscheiden", berichtet die Polizei. "Die dazu passende Munition in Form von rund 3000 Metall-Kugeln führten die jungen Männer ebenfalls mit sich." Die Polizei stellt klar: "Ein öffentliches Führen der genannten Waffen ist nach dem Waffen-Gesetz verboten." Es habe sich herausgestellt, dass von den jungen Leuten auf dem besagten Parkplatz tatsächlich Schieß-Übungen durchgeführt worden seien. Waffen und Munition seien beschlagnahmt worden.


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