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Motorroller-Fahrer hat keinen Führerschein, war besoffen und stand unter Drogen. Und sein umgebautes Gefährt ist offenbar nicht versichert.

(ty) Gleich Ärger in mehrfacher Hinsicht hat sich ein 21-Jähriger eingehandelt, der am gestrigen Nachmittag im Gemeinde-Bereich von Schrobenhausen nach einem Verkehrsunfall aufgeflogen ist. Der junge Mann, der aus dem Gemeinde-Gebiet von Kühbach (Landkreis Aichach-Friedberg) stammt, war laut heutiger Mitteilung mit seinem Motorroller auf der so genannten alten B300 in Richtung Schrobenhausen unterwegs. Ohne Fremdbeteiligung sei er dabei  zunächst von der Strecke abgekommen und anschließend gestürzt. 

Die angerückten Streifenbeamten stellten nach dem Unfall, der gegen 15.50 Uhr geschehen war, dann noch vor Ort fest, "dass der 21-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besitzt". Außerdem habe sich gezeigt, dass er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden habe. Ein Atem-Test habe jedenfalls einen Alkohol-Pegel in Höhe von mehr als 1,1 Promille ergeben. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. 

Der Rausch- und Unfall-Fahrer musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Laut Polizei waren an dem Roller "sämtliche Teile verändert" worden. Zudem sei an dem Gefährt kein amtliches Kennzeichen angebracht gewesen. Deshalb bestehe der Verdacht auf eine Straftat nach dem Pflicht-Versicherungs-Gesetz. Das Zweirad sei von den Einsatzkräften sichergestellt worden. Ferner müsse sich der junge Mann wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Immerhin hatte er den Unfall laut Polizei unversehrt überstanden.


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