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Alkoholisierter 20-Jähriger nach nächtlicher Fahndung in Karlsfeld gestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

(ty) Beklemmende Szenen haben sich in der Nacht zum heutigen Sonntag bei einer Tankstelle in Karlsfeld (Kreis Dachau) abgespielt. Wie aus dem Bericht der Polizei hervorgeht, war ein 20-Jähriger zunächst angeblich zu schnell mit seinem Auto unterwegs. Nachdem er darauf angesprochen worden war, soll er einen Jugendlichen mit einem Baseball-Schläger bedroht haben. Anschließend soll er eine Schreckschuss-Waffe aus seinem Wagen geholt haben. Im Zuge von Fahndungs-Maßnahmen wurde der nicht unerheblich alkoholisierte Pkw-Lenker gestellt. Ihm blühen jetzt handfeste Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Dachau meldet, kam es gegen 1 Uhr zu der Bedrohung auf dem Tankstellen-Gelände in Karlsfeld. Der 20-Jährige, der aus Dachau stammt, habe das Areal mit laut Zeugen-Aussagen überhöhter Geschwindigkeit befahren. "Auf sein Verhalten von mehreren Personen angesprochen, reagierte der junge Mann aggressiv und holte aus seinem Pkw einen Baseball-Schläger", heißt es weiter. "Mit diesem ging er in Richtung eines 16-jährigen Dachauers und bedrohte diesen damit." Der 20-Jährige sei von mehreren Zeugen zurückgehalten worden. Zu einer Körperverletzung sei es nicht gekommen.

Daraufhin sei der 20-Jährige zurück zu seinem Wagen gegangen. Er habe den Baseball-Schläger abgelegt und eine Schreckschuss-Waffe geholt. "Diese hielt er lediglich in der Hand, zielte jedoch auf keine Person", erklärt die Polizei. "Anschließend entfernte sich der Mann mit seinem Pkw von der Tatörtlichkeit." Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung sei das Auto – stehend in Karlsfeld – ausfindig gemacht worden. Im Zuge der Durchsuchung des Pkw seien anschließend sowohl der Baseball-Schläger als auch die Schreckschuss-Waffe gefunden sowie sichergestellt worden. Ein bei dem Tatverdächtigen durchgeführter Atem-Test habe einen Alkohol-Pegel von etwa einem Promille ergeben. 

Deshalb sei von der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet worden. Den 20-Jährigen erwarte nun ein Strafverfahren unter anderem wegen Bedrohung und wegen eines Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz. Die Konsequenzen der im Raum stehenden Alkohol-Fahrt hängen vom Ergebnis der Labor-Untersuchung ab. Ab 1,1 Promille am Steuer liegt bekanntlich eine Straftat vor – dann droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bleibt es bei dem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille, dann muss der 20-Jährige mit einem Bußgeld-Bescheid, Strafpunkten und einem Fahrverbot rechnen.

 


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