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Der Einheimische geriet in der vergangenen Nacht in eine Verkehrs-Kontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass er betrunken war.

(ty) Mit seiner Tour durch Pfaffenhofen hat sich ein 35-Jähriger am späten gestrigen Abend eine Strafanzeige eingehandelt. Wie die Polizei berichtet, war der Mann, der auch in der Kreisstadt wohnt, mit einem E-Scooter auf der Türltorstraße unterwegs, als er gegen 23.40 Uhr von Streifenbeamten gestoppt und einer Kontrolle unterzogen wurde. Dabei sei bei ihm eine Alkoholisierung "im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit" festgestellt worden – also mindestens 1,1 Promille. Der Mann hatte deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Er werde sich jetzt strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Kartei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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