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Beziehungsdrama in Kelheim: Angeblich wollte der 48-Jährige seine Lebensgefährtin sogar umbringen

(ty) Ein 48-jähriger Mann hat gestern Abend in Kelheim nach einem heftigen streit seine drei Jahre jüngere Lebensgefährtin attackiert und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Opfer wurde laut Polizei erheblich verletzt. Der Beschuldigte wurde nach einer Fahndung gestellt und festgenommen.

Gestern gegen 20.55 Uhr wurde die Polizei über Notruf informiert, dass ein 48-jähriger Mann in Kelheim seine drei Jahre jüngere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung gewaltsam attackieren und angeblich sogar umbringen wolle. Der Mann sei danach aus dem Anwesen geflüchtet, konnte jedoch im Rahmen der Fahndung ausfindig gemacht und vorläufig festgenommen werden. Staatsanwaltschaft und Kripo haben die Ermittlungen übernommen. 

Angeblich sollte sich der Beschuldigte Zeugenaussagen zu Folge nach der Tat in eine in der Nähe befindliche Gaststätte geflüchtet haben. Bei Eintreffen der Streifenbesatzung der Inspektion Kelheim hatte sich der 48-Jährige jedoch bereits aus diesem Lokal entfernt.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hat der Mann seine Lebensgefährtin nach einem heftigen Streit attackiert und dabei gewürgt. Als das Opfer kurzzeitig bewusstlos wurde, ließ der Beschuldigte von sich aus von ihr ab und entfernte sich. 



Der 48-jährige war bei der Tatausführung erheblich alkoholisiert.
Beim Opfer wurden erhebliche Verletzungen am Hals, sowie im Oberkörper- und Schulterbereich festgestellt. Diese Verletzungen wurden mittlerweile auch vom Rechtsmedizinischen Institut in München in Augenschein genommen.



Der Beschuldige konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen gegen 0.40 Uhr in Kelheim widerstandslos festgenommen werden. Die ersten Ermittlungen in der Nacht wurden vom Kriminaldauerdienst der Kripo geführt. Mittlerweile hat das dortige Fachkommissariat den Falls übernommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der 48-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entlassen. Er muss sich nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.


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