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47-Jähriger wurde nach Kollision in Ingolstadt auf der A9 gestoppt. Ihm drohen nun Strafanzeigen und er Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) Ein besoffener 47-Jähriger hat am gestrigen Vormittag in Ingolstadt mit seinem Auto bei einem Flohmarkt an der Manchinger Straße einen Verkehrsunfall gebaut und sich daraufhin einfach aus dem Staub gemacht. Nachdem er von Streifenbeamten auf der Autobahn A9 in Richtung Norden ausfindig gemacht worden war, gab er richtig Gas und bretterte bei an dieser Stelle höchstens erlaubten 80 Kilometern pro Stunde mit bis zu 150 km/h davon. Schließlich brach er seinen Flucht-Versuch ab. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Der Unfall geschah gegen 10 Uhr. Laut heutiger Mitteilung der Polizei touchierte der im Landkreis Eichstätt wohnende 47-Jährige mit seinem Pkw mehrere Holzkästen, in denen sich Flohmarkt-Ware befand. Diese seien daraufhin umgefallen. Das habe den Crash-Verursacher allerdings nicht gekümmert, er sei einfach weitergefahren. Kurze Zeit später sei das Auto von Beamten der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt auf der A9 in Richtung Norden gesichtet worden. Als der 47-Jährige den Streifenwagen bemerkt habe, habe er einen Flucht-Versuch unternommen, "bei dem er zeitweise mit bis zu 150 km/h im auf 80 km/h beschränkten Baustellen-Bereich fuhr".

"Da sich die Streife jedoch nicht abhängen ließ, brach er seinen untauglichen Versuch ab", erklärt ein Polizei-Sprecher. Der Pkw-Lenker habe dann auch den Anhalte-Signalen der Gesetzeshüter Folge geleistet. Andere Verkehrsteilnehmer seien nicht gefährdet worden. Im Zuge der Kontrolle habe ein Alko-Test bei dem 47-Jährigen einen Wert in Höhe von mehr als 1,3 Promille ergeben. Der Mann habe deshalb seinen Wagen stehen lassen müssen. Auf der Polizei-Dienststelle habe er, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Ihn erwarte nun ein Strafverfahren.

Zur Last gelegt werden dem 47-Jährigen Gefährdung des Straßenverkehrs – wegen des Unfalls unter erheblichem Alkohol-Einfluss – sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash oder zu gefährlichen Situationen, dann lautet der Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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