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Fahranfängerin hatte gut 1,5 Promille intus, als es heute Nacht in Moosburg krachte. Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

(ty) Eine ziemlich besoffene Fahranfängerin hat in der Nacht zum heutigen Sonntag in Moosburg an der Isar (Kreis Freising) am Steuer ihres Pkw einen Verkehrsunfall gebaut und sich damit eine Strafanzeige sowie weiteren Ärger eingehandelt. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, wollte die 17-Jährige, die auch aus dem Landkreis Freising stammt, gegen 1.30 Uhr mit ihrem Auto die Heimfahrt antreten. Die Tour sollte allerdings bereits nach wenigen Metern ein jähes Ende finden: Das Auto prallte laut Polizei gegen eine Hausmauer.

Im Rahmen der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei von den Streifenbeamten bei der jungen Frau im Rahmen eines Atem-Tests eine Alkoholisierung von ungerechnet mehr als 1,5 Promille festgestellt worden. Die 17-Jährige musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde ihr Führerschein sichergestellt. Den wird sie vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das jetzt auf sie zukommen, muss sie mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.

Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem gilt für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit ein absolutes Alkohol-Verbot am Steuer.


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