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Es gibt, je nach Urlaubsland, einiges zu beachten, wenn bestimmte Arzneimittel mitgenommen werden. Die wichtigsten Hinweise im Überblick.

(ty) "Viele Menschen sind auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen, die dem Betäubungsmittel-Gesetz unterliegen", weiß man beim Gesundheitsamt des Landkreises Pfaffenhofen. Doch das Mitführen von Arznei- und Betäubungsmitteln unterliege in Deutschland strikten Vorgaben. Die Behörde weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass es einiges zu beachten gibt, wenn solche Betäubungsmittel auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden. Wir fassen nachfolgend hilfreiche Informationen zu diesem Themenbereich zusammen.

"Betäubungsmittel dürfen nur für die Dauer der Reise als Reisebedarf mitgeführt werden", stellt die Behörde klar. "Eine Bescheinigung muss bei Ein- und Ausreise vorgelegt werden können." Martina Schickart vom Gesundheitsamt in Pfaffenhofen erläutert: "Je nach Urlaubsland gelten verschiedene Vorschriften. Hier muss insbesondere zwischen Ländern, in denen das Schengener Abkommen gilt, und Ländern außerhalb der Schengen-Staaten unterschieden werden." Die entsprechende Bescheinigung sei auf der Internet-Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) unter "Reisen mit Betäubungsmitteln" zu finden; hier der direkte Link.

Die Bescheinigung muss den Angaben zufolge vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden und ist dann vom Gesundheitsamt des Landkreises des verordnenden Arztes zu beglaubigen. "Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage", so die Behörde weiter. Außerdem wird betont: "Für jedes mitgeführte Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich." Martina Schickart vom hiesigen Gesundheitsamt empfiehlt zudem: "Informieren Sie sich vor Reise-Antritt beim Auswärtigen Amt, wie die Bestimmungen in ihrem Zielland aussehen. Je nach Land fallen unterschiedliche Medikamente unter das Betäubungsmittel-Gesetz."

Obwohl medizinisches Cannabis in Deutschland seit April dieses Jahres nicht mehr als Betäubungsmittel gelte, werde hier ebenfalls die Mitnahme eines Formulars empfohlen, so das Gesundheitsamt. Für Substitutions-Patienten biete "Indro e.V." (Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik) Auskünfte zu weltweiten Reisebestimmungen. Infos dazu findet man auf https://indro-online.de. Weitere Informationen zum Thema "Reisen mit Betäubungsmitteln" gibt es auf der Internet-Seite des Landkreises Pfaffenhofen unter diesem direkten Link.


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