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Industrie- und Handelskammertag fordert: Bayerische Kommunen sollten neue Grundsteuer-Hebesätze möglichst bald und aufkommensneutral festlegen.

(ty) Der bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) ruft die über 2000 Kommunen im Freistaat dazu auf, das vorerst letzte Kapitel der Grundsteuer-Reform umzusetzen und ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze möglichst rasch festzulegen. Die Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden und gilt bundesweit ab 1. Januar nächsten Jahres. "Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung und haben dazu grundsätzlich sogar bis Ende Juni 2025 Zeit", erklärt die IHK in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung.

"Viele Unternehmen und Selbstständige sind direkt als Grundbesitzer oder indirekt als Mieter von der Reform betroffen und müssen die Grundsteuer als Kostenfaktor in ihren Planungen und Kalkulationen für 2025 berücksichtigen. Deswegen brauchen sie rasch Transparenz über ihre zukünftige Belastung durch die neue Grundsteuer", mahnt BIHK- Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. "Selbstverständlich sollten die Kommunen die neuen Grundsteuer-Hebesätze – wie von allen Seiten versprochen – aufkommensneutral gestalten." Er warnt: "Verdeckte Steuer-Erhöhungen wären nicht nur ein Wortbruch, sondern würden angesichts der schlechten Wirtschaftslage mit Minus-Wachstum weitere Nackenschläge für die Betriebe vor Ort bedeuten."

Die IHK betont: Um aufkommensneutrale Hebesätze festlegen zu können, stünden den bayerischen Kommunen laut Angaben des bayerischen Finanz-Ministeriums seit August individuell erstellte Hochrechnungen des Landesamts für Statistik zur Verfügung. Der BIHK begrüßt "diese pragmatische Hilfestellung des Freistaats für seine Kommunen". Zugleich unterstreicht er aber, dass Bayern mit seinem eigenen, rein an Flächendaten orientierten Grundsteuer-Modell eine deutlich weniger bürokratische Lösung durchgesetzt habe als das Bundes-Modell, das mit Grundstückswerten operiert. Somit seien im Freistaat keine regelmäßigen Neubewertungen der Grundstücke fürs Finanzamt notwendig.


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