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Der 46-Jährige hatte fast 1,7 Promille, als es gestern Abend zu den Kollisionen kam, die strafrechtliche Konsequenzen haben.

(ty) Ein besoffener 46-Jähriger hat am gestrigen Abend in Ingolstadt mit seinem Pritschenwagen eine 69-Jährige erfasst, die gerade aus einem Taxi gestiegen war. Außerdem kam es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Frau kam zum Glück mit leichten Verletzungen davon. Der Unfall-Verursacher blickt jetzt Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung entgegen. In diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Der Unfall geschah gegen 20.10 Uhr auf der Richard-Wagner-Straße. Wie die Polizei heute berichtet, war der in Ingolstadt wohnende 46-Jährige mit dem Pritschenwagen auf der rechten Spur in Richtung der Hindenburgstraße unterwegs. Zur gleichen Zeit habe eine 58-jährige Taxi-Lenkerin aus Ingolstadt auf Höhe von Haus-Nummer 3 am rechten Fahrbahnrand angehalten, um ihre drei Passagiere aussteigen zu lassen. Auf der linken hinteren Seite des Wagens sei die 69-Jährige aus Indien ausgestiegen. "Der Kleintransporter erfasste die Frau an der Hand und kollidierte mit der Türe des Taxis", so die Polizei.

Die 69-Jährige sei leicht an der Hand verletzt worden; der Rettungsdienst habe nicht hinzugerufen werden müssen. Alle weiteren Taxi-Insassen sowie der 46-Jährige seien unverletzt geblieben. An dem Kleintransporter sei ein Sachschaden am Pritschen-Aufbau entstanden, der auf 1000 Euro geschätzt werde. An dem Taxi sei die hintere linke Türe ramponiert worden; dieser Sachschaden wurde auf etwa 2500 Euro beziffert. Im Rahmen der Unfall-Aufnahme sei festgestellt worden, dass der 46-Jährige erheblich alkoholisiert gewesen sei. Ein vor Ort durchgeführter Atem-Test habe einen Wert in Höhe von 1,68 Promille ergeben. 

Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Unfall, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.  Der 46-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Weiterfahren durfte er freilich nicht mehr. Sein Pritschenwagen sei von den Gesetzeshütern verkehrssicher abgestellt worden. 


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