Eritreer (26) wurde wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt, trat aber die Freiheitsstrafe bislang nicht an. Gestern schlug er einen 55-Jährigen.
(ty) Ein 26 Jahre alter Eritreer ist am gestrigen Nachmittag am Bahnhof von Freising festgenommen worden, nachdem er zuvor einen 55-Jährigen aus Mainburg angegriffen und dabei leicht verletzt hatte. Die Bundespolizei-Inspektion aus München berichtet heute von dem Fall. Wegen eines offenen Vollstreckungs-Haftbefehls – aufgrund versuchter Vergewaltigung – sei der 26-Jährige, der eine vorläufige Aufenthalts-Genehmigung besitze, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Gegen 17.30 Uhr sei im Bahnhof von Freising eine körperliche Auseinandersetzung gemeldet worden. Von alarmierten Beamten den örtlichen Polizeiinspektion seien die Beteiligten vor Ort angetroffen worden. Der vorläufig festgenommene 26-Jährige sei wenig später der für den Bahn-Bereich zuständigen Bundespolizei übergeben worden. "Worüber der 26-Jährige und der 55-jährige Deutsche aus Mainburg, dem ins Gesicht geschlagen worden war, in Streit gerieten, ist nicht bekannt", so die Bundespolizei.
Bei beiden Männern sei ein Wert von jeweils rund 1,5 Promille festgestellt worden. Im Zuge der Streitigkeiten habe der Eritreer, der in Freising wohnt, auch nach dem Fahrrad eines 56-jährigen Tunesiers getreten und dieses beschädigt. Außerdem habe er einen Aschenbecher gegen eine Anzeigetafel am Bahnsteig geworfen, sodass auch diese ramponiert worden sei. "Bei weiteren Ermittlungen förderte ein Daten-Abgleich einen offenen Vollstreckungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut aufgrund versuchter Vergewaltigung zu Tage", heißt es weiter.
Der im September 2015 erstmals ins Bundesgebiet eingereiste Eritreer war nach heutigen Angaben der Bundespolizei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden, trat diese bislang aber nicht an. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen sei der Mann gestern der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim überstellt worden. Wegen der gestrigen Vorfälle werde er sich strafrechtlich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten müssen.